Autogas

Autogas: DVFG fordert klare Entscheidung

auto.de Bilder

Copyright: Auto-Medienportal.Net/Aral

Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) fordert anlässlich seiner Jahrestagung eine schnelle Verlängerung der Steuerermäßigung für Autogas. Flüssig- ist wie Erdgas als Kraftstoff bis 2018 steuerlich begünstigt. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist vereinbart, dass der Steuervorteil auch nach 2018 bestehen bleiben soll. Die Umsetzung sei bisher jedoch noch nicht erfolgt, beklagt der DVFG. Dies verunsichere die Verbraucher.
„Autogas ist der Alternativkraftstoff Nummer eins in Deutschland mit einer für den Verbraucher sehr gut ausgebauten Infrastruktur“, erklärt Verbnandsvorsitzender Rainer Scharr. LPG (Liquefied Petroleum Gas) unterstütze mit seinen verringerten Emissionswerten bei CO2, Feinstaub und Stickstoffdioxid außerdem die Klimaschutzziele der Bundesregierung.

Die DVFG-Mitgliedsunternehmen verzeichneten im vergangenen Jahr einen Absatzrückgang von 7,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zum 1. Januar 2015 zählte das Kraftfahrt-Bundesamt 494.148 zugelassene LPG-Fahrzeuge. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der zugelassenen Autogas-Fahrzeuge auf deutschen Straßen um 1,3 Prozent. Alternative Antriebe haben insgesamt einen Anteil von 1,6 Prozent am Pkw-Bestand, zwei Drittel davon Fahrzeuge mit Flüssiggas.

Die Zahl der Tankstellen stieg im vergangenen Jahr laut DVFG weiter an: Deutschlandweit gibt es knapp 7.000 Autogas-Tankstellen. Damit hat Autogas die am besten ausgebaute Infrastruktur der alternativen Kraftstoffe in Deutschland. An fast jeder zweiten Tankstelle kann Autogas getankt werden, betont der Verband.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum