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Das Tuning oder die Veredelung ihrer Fahrzeuge haben auch Motorradfahrer für sich entdeckt. Besonders beliebt ist das Nachrüsten der Abgasanlage. Hierbei gilt es wichtige Dinge zu beachten.
So besitzen die im Handel erhältlichen Nachrüst-Abgasanlagen für neuere Motorräder in der Regel ein sogenanntes E-Prüfzeichen, meist ist es auf der Anlage selbst eingeprägt. Das reicht laut der Prüforganisation KÜS als Genehmigungsgrundlage aus. In Deutschland ist allerdings eine Besonderheit zu berücksichtigen: Alle ab dem Jahr 2006 nach der Abgasnorm Euro 3 zugelassenen Motorräder dürfen nur mit einer mit Kat bestückten Abgasanlage nachgerüstet werden.
Für Abgasanlagen ohne E-Prüfzeichen muss eine Zulassungsnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes vorliegen und die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitgeführt werden. Für Abgasanlagen mit einem Teilegutachten ist eine Änderungsabnahme erforderlich. Sie bestätigt, dass der Betrieb der Anlage mit dem vorliegenden Teilegutachten an diesem Motorrad erlaubt ist und der Einbau korrekt vorgenommen wurde.
Ratsam ist es, die Nachweispapiere für Abgasanlagen mit E-Prüfzeichen in Form einer vom Hersteller herausgegebene Karte oder einen Auszug aus der EG-Typgenehmigung mitzuführen. Dann gibt es im Falle einer Verkehrsüberprüfung keinen Ärger. Daher ist beim Kauf einer Nachrüst-Abgasanlage darauf zu achten, dass ein Nachweis des Verwendungsbereiches mitgeliefert wird. Diesen Service leisten die Hersteller allerdings freiwillig, gezwungen sind sie dazu nicht. Wird die Abgasanlage allerdings modifiziert, führt dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Gern wird der Schallabsorber herausgenommen, um einen kräftigeren Sound zu erzielen. Jedoch verstößt das gegen die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO).
geschrieben von auto.de/(kosi/mid) veröffentlicht am 28.07.2010 aktualisiert am 28.07.2010
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