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Um die Scheiben schneller vom Eis zu befreien, lassen manche Autofahrer auch mal den Motor laufen, während sie mit dem Eiskratzer zugange sind. Allerdings besteht dabei das Risiko, mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft zu werden. Schließlich gilt dies als unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastung und ist gesetzlich verboten.
Hinzu kommt der höhere Verschleiß des Motors, der im Leerlauf deutlich langsamer warm wird als im Fahrbetrieb und so nicht ausreichend mit Öl versorgt wird. „Im Leerlauf kann der Motor schneller verschleißen. Zudem verbraucht der Wagen extrem viel Kraftstoff“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte der R+V Versicherung. Langfristig kann das zu Schäden führen, teure Reparaturen sind die Folge.
„Aber auch beim Losfahren sollte man dem Motor eine Aufwärmzeit gönnen und nicht sofort Vollgas geben. Je nach Modell und Alter braucht er rund zehn Kilometer, um warm zu werden“, so Walter. Nur die Besitzer eines Autos mit Standheizung haben diese Sorgen nicht, da eine solche Heizung den Motor und das gesamte Auto vorwärmt, sodass man sofort losfahren kann.
geschrieben von auto.de/(auto-reporter.net/sr) veröffentlicht am 01.02.2010 aktualisiert am 01.02.2010
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Es gibt für ganz wenig Geld Matten die der Laternenparker nur auf die Frontscheibe legen muss um am nächsten Morgen nicht zu kratzen. Besser und billiger gehts nicht. Man sollte einfach morgens ein paar Minuten einplanen um das Auto verkehrssicher zu machen. Auch das
Bloß nicht Scheiben vom Eis freikratzen und Motor laufen lassen, mit zugefrohen Scheiben los fahren, nach zehn Kliometern hat man entwerder eine Unfall gebaut weil man nichts sieht oder die Scheiben sind frei!
Lass einfach gut sein, das merkt hier so wie so niemand. :-))
dieses tema hatten wir schon, mit diesem bericht sind die meisten fragen beantwortet. gruß Bernd
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Wolfgang Fleu
Dezember 29, 2010 um 2:33 am UhrEines wundert mich hierbei. Wieso ist der Motorleerlauf mit dem Argument der Umweltbelastung verboten und die Standheizung ohne Zeitlimit merkwürdigerweise nicht? …… Wolli