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Klimaanlagen sind in modernen Fahrzeugen unverzichtbar. Sie dienen nicht nur dem Komfort, sondern vor allem der Sicherheit. Bereits zwei Stunden Fahrzeit im Hochsommer in einem nicht klimatisierten Fahrzeug beeinträchtigen den Fahrer wie ein Blutalkoholgehalt von rund 0,8 Promille. Das große Manko der Klimaanlagen steckt in den erforderlichen Kühlmitteln, die schädlich für das Klima sind. Die Autoindustrie hat sich weltweit auf die Verwendung von „R1234yf“ geeinigt. Nach Bränden bei Versuchen setzt Mercedes aber trotz Strafandrohung weiter auf das jetzt verbotene „R134a“. CO2 als Kühlmittel könnte die Lösung aller Probleme bedeuten.
Die umweltschädlichen Eigenschaften von Kühlmitteln beschäftigen seit jeher die Entwickler von Klimaanlagen. Jahrzehnte lang galten die Ende des 19. Jahrhunderts entdeckten sogenannten „Fluorchlorkohlenwasserstoffe“ (FCKW) als Wundermittel. Sie ließen sich ab 1930 synthetisieren und vielseitig einsetzten: Als Kühlmittel, als Treibgas für Sprühdosen oder als Treibmittel für Schaumstoffe. Allerdings verweilen freigesetzte FCKW bis zu 180 Jahre in der Atmosphäre und zersetzen dort das Ozon. Ende des 20. Jahrhunderts war FCKW tabu.
R134a als Ersatz für FCKW funktionierte nach dem Prinzip „Pest mit Cholera bekämpfen“. Das Kältemittel besteht aus „Tetrafluorethan“. Es beeinträchtig zwar nicht die Ozonschicht, erweist sich aber als hochwirksames Treibhausgas. Seine Treibhauswirkung innerhalb von 100 Jahren ist 1 430 mal so hoch wie die von Kohlendioxid (CO2). Schließlich einigten sich weltweit alle Autohersteller auf die Verwendung des Kältemittels R1234yf. Nach Vorgaben der Europäischen Union (EU) müssen alle neuen Autos, die nach dem 1. Januar 2011 zertifiziert worden sind, das neue Kältemittel verwenden.
Auch Kältemittel aus „Tetrafluorpropan“ sind Problemstoffe. Das Gas-Luft-Gemisch, das es bildet, ist als „hoch entzündlich“ eingestuft. Die Selbstentzündung findet zwischen 400 und 405 Grad Celsius statt, und setzt unter anderem den ätzenden und giftigen „Fluorwasserstoff“, die sogenannte „Flusssäure“, frei. Bei Crash-Tests mit der A- und B-Klasse kam es bei Mercedes durch austretendes R1234yf zu Bränden. Seitdem weigern sich die Schwaben trotz der Androhung von Strafzahlungen, das neue Mittel zu verwenden. Inzwischen fordert auch BMW neue Versuche mit dem leicht brennbaren Kältemittel und wie die Stuttgarter eine längere Übergangszeit für die Verwendung des R134a.
Dieser Forderung hat sich auch Volkswagen angeschlossen. Freilich waren die Wolfsburger so clever, ihren Bestseller Golf vor dem 1. Januar 2011 zertifizieren zu lassen. So können sie die Übergangszeit bis 2016 voll nutzen und ungestraft R134a verwenden. Konzernchef Ferdinand Piech verkündete ein klares „Nein“ zum R1234yf. Der VW-Konzern setzt auf CO2 als künftiges Kältemittel bei den Klimaanlagen für seine Fahrzeuge. Da das erforderliche CO2 aus der Atmosphäre stammt, wäre es klimaneutral.
Doch auch Kohlendioxid liefert den Entwicklern künftiger Klimaanlagen kein Rundum-Sorglos-Paket: Die Anlagen müssen mit wesentlich höheren Drücken arbeiten, werden also aufwendiger. Gelangt das geruchslose CO2 schon in geringen Dosen ins Fahrzeuginnere, können die Passagiere ohnmächtig werden. Darum ist CO2 in einigen US-Bundesstaaten als Kältemittel verboten. Auf alle Fälle werden CO2-Klimaanlagen in Autos deutlich teurer. Der Verband Deutscher Automobilhersteller (VDA) hat den Aufpreis mit rund 200 Euro kalkuliert. Ab 2016 wären Klimaanlagen mit CO2 als Kühlmittel in Automobilen serienreif.
General Motors stellt R1234yf nicht in Frage. Ein Entwicklungskonsortium aus 13 Unternehmen, darunter der Kühlmittel-Zulieferer Honeywell, hätten das aktuelle Kältemittel gestestet und keine Probleme feststellen können. Durch die Verwendung In den Modellen Cadillac XTS und Chevrolet Malibu arbeitet es auch in Modellen, die nach Europa kommen. Die Amerikaner wollen an der aktuellen Klimatechnik für mindestens fünf Jahre festhalten und für die meisten Modelle auch Nachrüstsätze zum Preis von rund 75 Dollar (rund 58 Euro) anbieten.
geschrieben von auto.de/(tl/mid) veröffentlicht am 04.01.2013 aktualisiert am 04.01.2013
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