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Teilerfolg für die Versicherungen: Um Betrüger zu entlarven, dürfen Kfz-Versicherer Autokennzeichen und Fahrzeug-Identifikationsnummer laut Gerichtsurteil in einer zentralen Datenbank speichern. In dem verhandelten Fall hat ein Autofahrer den Schaden an seinem Fahrzeug mit seiner Versicherung „fiktiv“ gemeldet: also auf Grundlage eines Gutachtens und ohne eine konkrete Reparatur-Rechnung vorzulegen.
Als der Mann erfuhr, dass die Daten seines Autos in einer zentralen Datenbank, dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) gespeichert worden waren, klagte er. Zwar sei dort nicht sein Name hinterlegt. Doch sei es leicht, seine persönlichen Daten über die Fahrzeug-Identifikationsnummer zu ermitteln. Das sei ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.Das aber sah das Landgericht Kassel laut der Zeitschrift Taxi anders. Betroffene könnten nicht verlangen, dass die Daten gelöscht werden. Die Versicherungen beugen hiermit berechtigterweise Betrugsversuchen vor, damit nicht ein- und derselbe Schaden erneut abgerechnet werden kann (Az. 1 S 172/13).
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 13.06.2014 aktualisiert am 13.06.2014
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