Recht: Überholverbot

Recht: Nichtbeachtung eines Überholverbotes – Beifahrer muss nicht auf Schilder achten

Nach einem Fahrerwechsel ist es nett, wenn der abgelöste Fahrer den ablösenden darauf hinweist, dass ein Tempolimit oder ein Überholverbot besteht Bilder

Copyright: DVR

Bei einem Fahrerwechsel muss sich der neue Fahrer grundsätzlich nicht nach vorausgegangenen Verkehrsschildern erkundigen. Ebenso wenig gilt für Bei- oder Mitfahrer die Pflicht, auf Verkehrsschilder zu achten. Eine Fahrlässigkeit kann nach Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm nicht unterstellt werden.

Der Fall

Der betroffene Autofahrer war nach einem Fahrerwechsel vom Parkplatz gefahren und hatte trotz Überholverbots ein anderes Auto überholt. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße, mit der Begründung, er hätte sich bei Fahrtantritt bei seiner Ehefrau, die er am Steuer abgelöst hatte, nach den geltenden Verkehrsregeln erkundigen müssen. Deshalb sei ihm fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.

Das Urteil

Das OLG Hamm hob das Urteil auf und verwies den Fall zurück an das Amtsgericht. Da der spätere Autofahrer zuvor als Mitfahrer kein Verkehrsteilnehmer gewesen ist, sei er nicht verpflichtet gewesen, auf die Verkehrszeichen zu achten, heißt es in einer Gerichtsmitteilung. Für eine Pflicht zur Erkundigung nach etwaig bestehenden besonderen Verkehrsregelungen gebe es keine Rechtsgrundlage. Würde man sie verlangen, gebe es zudem keine Gewähr für die Richtigkeit einer erhaltenen Auskunft, was wiederum dazu führen könnte, dass der Fahrer im Vertrauen auf die Auskunft weniger aufmerksam sei. (Az: 1 RBs 89/14)

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

zoom_photo