Wohnmobil

Urteil: Vermieter muss kleine Kratzer am Womo hinnehmen

auto.de Bilder

Copyright: bfs Fraserway

Für kleine Kratzer durch Äste an einem geliehenen Wohnmobil muss der Mieter nicht unbedingt aufkommen. Ein Wohnmobil sei nun einmal auch für den Kontakt mit der Natur gemacht, urteilte das Amtsgericht Rheinbach (Az. 5 C 536/13).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein Mann für seinen Urlaub ein Wohnmobil gemietet. Während der Reise gab es mehrere kleine Kratzer an der Fahrerseite und eine Delle hinten am Fahrradständer. Der Vermieter weigerte sich daraufhin, die Kaution auszubezahlen und verlangte vom Urlauber Geld für die Ausbesserungen. Nachdem er die Kaution nicht zurückerhielt, konterte der Mieter, dass das Wohnmobil bereits während des Urlaubs erhebliche Mängel aufgewiesen habe und verlangte im Gegenzug rückwirkend eine Mietminderung.

Das Amtsgericht Rheinbach gab ihm teilweise Recht. Eine Mietminderung könne er zwar nicht verlangen, da er den Verleiher nicht unmittelbar nach Entdeckung auf die Mängel hingewiesen hatte. Er habe allerdings ein Recht, seine Kaution zurückzubekommen, denn die Kratzer seinen im Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung entstanden. Abnutzungen wie kleine Kratzer seien eine einfache Folge von Urlaubsfahrten mit einem Wohnmobil, urteilten die Richter. Sie könnten dem Mieter daher nicht zur Last gelegt werden.

Anders sehe die Sache bei der Delle am Heck des Fahrzeugs aus. Hier habe der Mann die Fahrräder unsachgemäß befestigt und so einen Schaden verursacht. Für diesen müsse er auch haften. Nach Abzug der Kosten für diese Reparatur müsse er aber seine Kaution ausbezahlt bekommen.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum