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Wohnmobil
Für kleine Kratzer durch Äste an einem geliehenen Wohnmobil muss der Mieter nicht unbedingt aufkommen. Ein Wohnmobil sei nun einmal auch für den Kontakt mit der Natur gemacht, urteilte das Amtsgericht Rheinbach (Az. 5 C 536/13).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein Mann für seinen Urlaub ein Wohnmobil gemietet. Während der Reise gab es mehrere kleine Kratzer an der Fahrerseite und eine Delle hinten am Fahrradständer. Der Vermieter weigerte sich daraufhin, die Kaution auszubezahlen und verlangte vom Urlauber Geld für die Ausbesserungen. Nachdem er die Kaution nicht zurückerhielt, konterte der Mieter, dass das Wohnmobil bereits während des Urlaubs erhebliche Mängel aufgewiesen habe und verlangte im Gegenzug rückwirkend eine Mietminderung.
Das Amtsgericht Rheinbach gab ihm teilweise Recht. Eine Mietminderung könne er zwar nicht verlangen, da er den Verleiher nicht unmittelbar nach Entdeckung auf die Mängel hingewiesen hatte. Er habe allerdings ein Recht, seine Kaution zurückzubekommen, denn die Kratzer seinen im Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung entstanden. Abnutzungen wie kleine Kratzer seien eine einfache Folge von Urlaubsfahrten mit einem Wohnmobil, urteilten die Richter. Sie könnten dem Mieter daher nicht zur Last gelegt werden.
Anders sehe die Sache bei der Delle am Heck des Fahrzeugs aus. Hier habe der Mann die Fahrräder unsachgemäß befestigt und so einen Schaden verursacht. Für diesen müsse er auch haften. Nach Abzug der Kosten für diese Reparatur müsse er aber seine Kaution ausbezahlt bekommen.
geschrieben von AMP.net/dm veröffentlicht am 11.09.2015 aktualisiert am 11.09.2015
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