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Den alten Wegbegleiter bis an sein Lebensende gefahren? Oder doch nur an den nächsten Baum? Oder gerade erst den Führerschein gemacht? Es gibt unzählige Gründe, die dazu führen können, dass man den dringlichen Wunsch verspürt, ein Automobil zu kaufen. Wenn dann auch noch Geld vorhanden ist, kann die Suche nach dem Traumfahrzeug endlich beginnen. Doch wo und wie fängt man am besten an? Wo kann man Autos erwerben und was sind die Vor- und Nachteile dieser Herangehensweisen?
Im dritten Teil geht es um die berühmt-berüchtigte Gruppe der Kiesplatz und Fähnchenhändler.
[foto id=“327345″ size=“small“ position=“left“] Jeder kennt sie, die Fähnchenhändler. Brach liegende Flächen, Hinterhöfe, ehemalige Parkplätze – sie brauchen keine exklusiven Flächen, um einen Fahrzeughandel aufzumachen. Der Platz wird angemietet, ein Container als Verkaufsraum hingesetzt und runderherum das Fahrzeugsegment ungeordnet aufgebaut. Manche haben auch noch eine kleine Werkstatt auf dem Gelände, in der Regel agieren sie aber als reine Verkäufer. Ihr Ruf ist nicht der beste, zynische Menschen vergleichen sie abwertend mit den Pferdehändlern aus früheren Zeiten. Und es tauchen auch immer wieder Fälle von unseriösen Händlern auf, die durch verschwiegene Unfallschäden oder zurückgestellte Tachostände klare Betrugsdelikte begehen. Doch natürlich ist dieser Ruf auch oft ungerechtfertig. Wie ambivalent ihre Vertauenswürdigkeit ist, zeigt diese interessante Anekdote eines Privatkunden sehr gut.
Die Vorteile des Fähnchenhändlers sind sicherlich die niedrigeren Preise im Vergleich zum Vertragshändler sowie die gesetzliche Gewährleistung, welche beim Privatkauf nahezu immer ausgeschlossen wird. Ebenso sollte man annehmen, dass ihm – im Gegensatz zum privaten Verkäufer – sein Ruf wichtig ist. Schließlich kann jeder Kunde den Händler weiterempfehlen oder eben vom Kauf bei ihm abraten. Außerdem besitzt er meist ein bunt gemischtes Fahrzeugsortiment ohne Gewichtung auf eine bestimmte Marke oder Fahrzeugklasse, wodurch besonders unentschlossene Interessenten erstmal in Ruhe schauen können. Und bei Bastlern und Exporthändlern besonders beliebt sind Unfallwagen, die hier auch immer wieder zu finden sind.
[foto id=“326829″ size=“small“ position=“right“] Aufpassen sollte man bei den Kiesplatz- und Fähnchenhändlern allerdings bei gewissen Formulierungen, mit denen diese die gesetzliche Gewährleistung umgehen. So entfällt diese zum Beispiel, wenn das Fahrzeug mit „nur für Export“ gekennzeichnet ist, da in diesem Fall per Gesetz die Gewährleistung entfällt. Auch mit einem „Verkauf im Auftrag“ entledigt sich der Händler davon, da dies dann rechtlich ein Privatkauf ist, bei dem die Gewährleistung schriftlich ausgeschlossen werden kann. Hier sollte der Kunde aufpassen, da somit auch Schäden, die während des Verkaufs schon vorlagen, nicht reklamiert werden können. Auch sollte beachtet werden, dass eine Gewährleistung nicht mit einer Garantie zu verwechseln ist. Erstere ist eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung, zweitere eine freiwillige, vom Verkäufer angebotene Zusicherung von gewissen Leistungen.
Mehr zum Thema „Gewährleistung“ und „Garantie“ finden sie bei uns hier.
Ähnlich wie beim Privatkauf sollte auch bei einem Autoerwerb von einem Gebrauchtwagenhändler darauf geachtet werden, einen rechtlich gültigen Kaufvertrag aufzusetzen, um sich vor nicht aufgezeigten Mängeln rechtlich zu schützen. Vorlagen hierfür finden sie, ebenso wie eine Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf, bei uns hier. Außerdem kann es auch hier nicht schaden, den Verkäufer um einen Gebrauchtwagencheck in einer professionellen Werkstatt zu bitten. Im Vergleich zum Privatkauf ist beim Händlerkauf allerdings der gesetzliche Schutz der Gewährleistung (hier sollte man allerdings die Schlupflöcher beachten) von Vorteil sowie der (meist) feste Standort des Händlers. Und trotzdem liegen die Preise meist noch deutlich unter den von festen Händlern. Aber auch hier kann ein erfahrenes Auge vor so mancher böser Überraschung schützen. Sollten sie dies also selbst nicht besitzen, kann es nicht schaden, einen fachkundigen Bekannten beim Anschauen des Fahrzeuges mitzunehmen.
geschrieben von Rubens Engelhardt veröffentlicht am 17.12.2010 aktualisiert am 17.12.2010
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