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Für die Reifen für Wohnwagen und Anhängern gibt es bestimmte Auflagen, die erfüllt werden müssen. Gespanne mit Wohnwagen und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t dürfen auf den Landstraßen und Autobahnen bis zu 100 km/h fahren. Die Reifen für Wohnwagen und Anhänger bekommen einen Tragfähigkeitszuschlag von 20 km/h. Sie müssen also den Geschwindigkeitsindex L vorweisen können. Diese Reifen sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zugelassen, dürfen als Reifen von Wohnwagen bzw. Anhänger höchstens 100 km/h schnell fahren. Eine weitere Bestimmung ist, dass die Reifen nicht älter als 6 Jahre alt sein dürfen, selbst wenn sie noch genug Profil haben, müssen sie ausgetauscht werden.
Alle sechs Jahre müssen an Wohnwagen und Anhängern neue Reifen montiert werden. Selbst wenn sie noch ausreichend Profil haben, sind die Halter gesetzlich verpflichtet, neue Reifen für Wohnwagen bzw. Anhänger zu kaufen. Das Alter der Reifen kann man am Reifen ablesen, wenn dort DOT 2804 steht, ist das Produktionsdatum der Reifen die 24. Woche des Jahres 2004 und sie müssen bis zur 24. Woche des Jahres 2010 erneuert werden. Die für Wohnwagen und Anhänger zugelassenen Reifen müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L haben. Fahren dürfen sie allerdings auf den Landstraßen und Autobahnen nicht schneller als 100 km/h. Diese zugelassene Höchstgeschwindigkeit gilt für Zugfahrzeuge mit Wohnwagen oder Anhängern, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t. Wichtig ist vor allem, dass die Reifen für Wohnwagen oder Anhänger sowie die Reifen für das Zugfahrzeug hochwertig sind. Billige Reifen lassen den Kraftstoffverbrauch in die Höhe schnellen und außerdem ist der Verschleiß höher als bei hochwertigen Reifen.