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Wer mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, benötigt ein amtliches Kennzeichen. Je nach Zulassung enthält das Nummernschild für Auto, Motorrad und andere Kraftfahrzeuge verschiedene Angaben, geprägt in den Farben Schwarz, Rot oder Grün. Am verbreitetsten ist das Euro-Kennzeichen, auf dem auch die Haupt- und Abgasuntersuchungstermine aufgebracht sind. Wer mit einem roten 07-Kennzeichen fährt, bewegt seinen Oldtimer gelegentlich zu Paraden oder Wettbewerben und benötigt keinen TÜV
Das Gros der Autos trägt vorn und hinten ein Euro-Kennzeichen. Schwarze Präge-Buchstaben und -Ziffern auf weißem Grund auf dem Kennzeichen geben den Zulassungsort des Fahrzeugs an. Die darauf folgende Erkennungsnummer hat einen oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Am linken Rand ist das Nationalitätenzeichen aufgebracht. Über den Wohnort des Fahrzeugbesitzers wird dieses Zeichen zunehmend weniger aussagen, nachdem einige Bundesländer bei Wohnortwechsel die Mitnahme des Kennzeichens auch über den Zulassungsbezirk hinaus möglich machen wollen.
Das Saisonkennzeichen zeigt zusätzlich den Beginn und das Ende des Zulassungszeitraums an. Er beträgt mindestens zwei und höchstens elf Monate. Mit diesem Kennzeichen lassen sich Steuern und Versicherungsbeiträge sparen. Ein Ausfuhrkennzeichen (auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt) nennt im rechten roten Feld den letzten Gültigkeitstag. Voraussetzungen für dieses Kennzeichen sind eine bestandene Hauptuntersuchung und eine spezielle Ausfuhrversicherung.
Im Kurzzeitkennzeichen ist das rechte Feld gelb. Dort ist das Ablaufdatum zu erkennen. Es dient zur einmaligen Verwendung für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten. Es gilt fünf Tage ab Zulassung. Eine Hauptuntersuchung ist nicht nötig, wohl aber eine spezielle Kurzzeitversicherung. Ein rotes Kennzeichen, auch „Händlerschild“ genannt, dient den Autohäusern und Werkstätten für Probe- und Überführungsfahrten. Die Erkennungsnummer beginnt immer mit 06. Diese Kennzeichen dürfen an verschiedene, nicht zugelassene Fahrzeuge montiert werden. Die Nutzung ist aber in Fahrtenbüchern zu dokumentieren. Grüne Kennzeichen sind wie Euro-Kennzeichen aufgebaut. Steuerbefreite Fahrzeuge etwa der Landwirtschaft nutzen diese, wenn vom Finanzamt eine Steuerbefreiung vorliegt.
Ein „H“ am rechten Rand eines Euro-Kennzeichens macht das Fahrzeug zu einem anerkannten Oldtimer. Grundlage dafür ist ein Oldtimer-Gutachten, das dem Fahrzeug bescheinigt, mindestens 30 Jahre alt und im Originalzustand erhalten zu sein. H-Fahrzeuge benötigen eine Hauptuntersuchung. Wer nur gelegentlich mit seinem stillgelegten Oldtimer zu einer Vorführung oder einem Wettbewerb fährt, kann sich laut der Kroschke GmbH ein rotes 07-Kennzeichen besorgen. Das Fahrzeug unterliegt dann nicht mehr dem Rhythmus der Hauptuntersuchungen. Der Nachweis über die Verkehrssicherheit lässt sich über Ihre TÜV- oder Dekra-Niederlassung darlegen. Ein solches Gutachten kostet etwa 35 Euro.
Die jüngste Art der Kennzeichen sind die Wechselkennzeichen. Sie waren in der Kreativ-Phase für die wechselseitige Nutzung von unterschiedlichen Fahrzeugen, etwa einem Pkw und einem Reisemobil, gedacht, gelten jedoch nach amtlicher Genehmigung nur für zwei Fahrzeuge gleicher Klasse und fanden daher kaum Beachtung. Sie bestehen aus zwei Teilen: Ein Nebenkennzeichen bleibt am Fahrzeug, das Hauptkennzeichen kommt an das jeweils genutzte.
geschrieben von auto.de/(zwi/mid) veröffentlicht am 27.05.2013 aktualisiert am 27.05.2013
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