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Es gab eine Zeit, zu der mussten sich Kinder auf der Rückbank des Autos nicht einmal anschnallen. Seit mittlerweile 20 Jahren aber dürfen die kleinen Mitfahrer nur noch besonders gesichert transportiert werden. 1993 wurde in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, nur im Auto mitfahren dürfen, wenn sie in einer „amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Rückhalteeinrichtung“ gesichert werden. Heute unterscheidet man je nach Gewicht des Kindes verschiedene Arten von Sitzen.
Für die Kleinsten gibt es zum Beispiel Babyschalen, die rückwärts zur Fahrtrichtung eingebaut werden, größere Kinder sichert ein Hosenträger- oder Fünfpunktgurt, noch größere nehmen auf einer Sitzerhöhung Platz und schnallen sich mit dem Dreipunktgurt des Autos an. Die Experten des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) empfehlen, dabei nicht auf die Rückenstützen zu verzichten, da Kinder bei seinem Unfall so besser geschützt sind. Das „Isofix“-Befestigungssystem halten die Experten außerdem für besonders geeignet.
Das Risiko, bei einem Unfall verletzt oder getötet zu werden, ist laut DVR für ein ungesichertes Kind um das Siebenfache höher. Außerdem droht dem Autofahrer, der ein mitfahrendes Kind nicht richtig schützt, ein Bußgeld von mindestens 30 Euro. Trotzdem liegt die Sicherheitsquote auf kurzen Strecken im Stadtverkehr nur bei 83 Prozent, so die Beobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Auf der Landstraße werden immerhin in 90 Prozent der Fälle die Kinder richtig gesichert, auf der Autobahn fast immer.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 04.12.2013 aktualisiert am 04.12.2013
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