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Die Kfz-Schiedsstellen in Deutschland feiern Jubiläum: Vor 40 Jahren wurden in Hamburg und München die ersten Stellen eingerichtet, bei denen Streitigkeiten zwischen Autofahrern und Kfz-Betrieben auch außergerichtlich geregelt werden konnten, wenn es um Autoreparaturen und Gebrauchtwagenkauf ging. Bis heute ist die Zahl der Schiedsstellen auf 130 Einrichtungen gewachsen.
Alle Meisterbetriebe der Kfz-Innungen in Deutschland erkennen den Schiedsspruch als verbindlich an. Dem Autofahrer steht bei Unzufriedenheit mit dem Schiedsspruch es trotzdem noch frei, ein ordentliches Gericht anzurufen. „Dieses Verfahren hat sich in den letzten 40 Jahren zu einer Erfolgsgeschichte für Autofahrer, Werkstätten und Gebrauchtwagenhandel gleichermaßen entwickelt“, betont Robert Rademacher, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbes (ZDK).
Bei jährlich etwa 12 000 Schiedsverfahren werden fast 90 Prozent der Fälle im Vorverfahren gütlich und für den Kunden kostenfrei erledigt. Angesichts von jährlich etwa 70 Millionen Serviceaufträgen, die in den bundesweit 38 300 Kfz-Meisterbetrieben durchgeführt werden, ist die Zahl der Schiedsverfahren eher gering. Dennoch lassen sich auf diesem Weg kostspielige und meist nervenaufreibende Auseinandersetzungen vor Gericht vermeiden. Auch Zeit wird gespart: Während ein Schlichtungsergebnis binnen weniger Wochen erzielt wird, dauert ein Gerichtsverfahren durchschnittlich neun Monate.
geschrieben von auto.de/(kosi/mid) veröffentlicht am 30.04.2010 aktualisiert am 30.04.2010
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