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Als Musterbeispiele des praktizierten Verbraucherschutzes gelten die bundesweit 130 Kfz-Schiedsstellen. Bei jährlich rund 12.000 Schiedsverfahren werden fast 90 Prozent der Fälle im Vorverfahren gütlich und für den Kunden kostenfrei erledigt.
Damit leistet das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) einen wirksamen Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Autofahrern und Kfz-Betrieben. In diesen Tagen wird diese Institution 40 Jahre alt.
Angesichts von etwa 70 Millionen Serviceaufträgen pro Jahr, die in den 38.300 Kfz-Meisterbetrieben durchgeführt werden, ist die Zahl der Schiedsverfahren zwar verschwindend gering, doch haben sich die Schiedsstellen bestens als Institution bewährt, um kostspielige und zudem meist nervenaufreibende Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden. Und so urteilt denn auch ZDK-Präsident Robert Rademacher: „Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle hat eine außerordentlich hohe Befriedungsfunktion und entlastet die Justiz in erheblichem Umfang.“
Die Schiedsstellen-Kommission ist mit Fachleuten besetzt und wird von einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden geleitet. Außerdem gehören je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil-Treuhand dazu. Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen ergänzt ein Sachverständiger einer anerkannten Prüforganisation das Gremium. Dadurch finden sowohl die Handwerks- als auch Verbraucherinteressen gleichermaßen Berücksichtigung.
geschrieben von auto.de/(auto-reporter.net/hhg) veröffentlicht am 03.05.2010 aktualisiert am 03.05.2010
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