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Manche Rostlaube fiel ihr zum Opfer und technische Mängel am Auto wurden zuverlässig aufgedeckt: Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO sorgt seit dem 1. Dezember 1951 für höhere Sicherheit im Straßenverkehr. Während es früher nur um die Prüfung der Fahrzeugmechanik ging, hat sich der Inhalt der HU deutlich erweitert. In den 60er Jahren waren die ersten zentralen Prüfstellen mit TÜV-Sachverständigen entstanden.
Die Plakette am Kennzeichen wurde 1961 eingeführt und 1985 wurde die Abgasuntersuchung (AU) eingeführt, zunächst nur für Benziner und von 1993 an wurde sie zur Pflichtübung für alle Fahrzeuge. Im Jahr 2010 wurde die AU in die HU integriert und es gibt seitdem beim Bestehen der Prüfung keine gesonderte AU-Plakette mehr auf dem vorderen Kennzeichen. Mit dem Vordringen immer neuer und zahlreicher eingesetzten Elektroniksysteme sind für die Prüfstellen neue Aufgaben entstanden.
Deshalb werden seit 2009 in der erweiterten elektronischen Hauptuntersuchung auch die elektronisch arbeitenden Sicherheitssysteme wie Airbags, ESP oder Bremsassistenten überprüft. Ein weiterer Schritt für höhere Fahrzeugsicherheit wird voraussichtlich mit dem Einsatz eines speziellen HU-Adapters für den Zugriff auf das On-Board-Fahrzeugsystem getan.
Wenn der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz zustimmt, können elektronische Sicherheitssysteme direkt an den Fahrzeugen geprüft werden. Das wird für alle entsprechend ausgestatteten Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 1. April 2012 möglich sein. Die nächste Herausforderung hält die Elektromobilität bereit. Auf diesem Gebiet arbeiten die TÜV-Spezialisten intensiv daran, einheitliche Standards für Elektroautos zu entwickeln. Die bei jährlich zehn Millionen Hauptuntersuchungen anfallenden Daten bilden die Basis für den im Abstand von zwölf Monaten erscheinenden TÜV-Report.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 30.11.2011 aktualisiert am 30.11.2011
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