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Mit der 2008 eingerichteten Umweltzone sieht sich Berlin als Vorreiter bei der Minderung der Feinstaubbelastung in unseren Städten. Und obwohl bislang auf die mehr als vage Schätzung einer um drei Prozent reduzierten Feinstaubbelastung jeder schlüssige Beweis fehlt, dass die Verkehrsverbote in der Umweltzone im Sinne des Gesetzes wirken, hat man sie zum Jahreswechsel drastisch verschärft.
Denn neben den Fahrzeugen mit roter Plakette wurden auch gleich die mit gelber ausgesperrt. Und man zeigt sich stolz über die Konsequenz, mit der man spätestens Anfang 2012 auch jene Fahrzeuge aussperrt, die als technisch bestens gewartete und selten eingesetzte Sonderfahrzeuge nicht nachgerüstet werden können. Man möchte eben, wie immer wieder erklärt wird, mit Blick auf die absolute Priorität für den Gesundheitsschutz der Bürger die Fahrverbote nicht verwässern.
Das klingt zwar gut und überzeugend, ist aber von der Realität meilenweit entfernt. Denn offensichtlich gilt die konsequente Anwendung des Gesetzes nur gegenüber privaten Fahrzeughaltern – und das selbst in Fällen, in denen Gewerbetreibende und kleine Betriebe in ihrer Existenz bedroht werden. Denn für sich selbst hat der Gesetzgeber großzügige Ausnahmeregelungen geschaffen, die er geradezu schamlos nutzt. So erfüllen, wie die Berliner Senatsverwaltung für Inneres jetzt auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus antwortete, 403 von 615 Fahrzeugen im Fuhrpark der Feuerwehr nicht die Bedingungen zum Fahren in der Umweltzone Berlin.
Damit sind mehr als 60 Prozent aller Feuerwehrfahrzeuge „Stinker“, wie es gerne plakativ ausgedrückt wird. Und auch bei der Polizei dürften nach den für private Halter geltenden Regeln 560 von 2.491 Fahrzeugen und damit gut 22 Prozent nicht in der Umweltzone fahren.
Obwohl 80 der 189 Polizei-Pkws nachrüstbar sind, hat es der Senat bislang nicht für nötig gehalten, sie rechtzeitig zum 1. Januar 2010 mit Partikelfiltern auszustatten. Und bei den meisten Feuerwehrfahrzeugen ist eine Nachrüstung technisch sowieso nicht möglich. Rein gesetzlich ist das allerdings keine Problem, denn die Bundesimmissionsschutzverordnung nimmt Polizei und Feuerwehr von Fahrverboten der Umweltzone aus. Diese Ausnahme ändert nichts an der Tatsache, dass der von solchen Fahrzeugen emittierte Feinstaub ebenso gesundheitsschädlich ist wie der von Fahrzeugen privater Halter. Und genau hier liegt das Problem.
Denn entgegen den Bekundungen, der Gesundheitsschutz der Bürger genieße Priorität, wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Wer von den privaten Fahrzeughaltern mit solcher Konsequenz wie in Berlin die Einhaltung von Fahrverboten und die Erneuerung des Fahrzeugbestands einfordert, darf sich nicht in solchem Unfang wie bei der Polizei und vor allem der Feuerwehr Ausnahmen genehmigen. Das ist nämlich nicht nur eine Frage des Gesetzes – es ist eine Frage der Ethik. Wer das nicht beachtet, handelt unredlich und wird gegenüber dem Bürger, vom dem er Regeltreue einfordert, absolut unglaubwürdig. Und die Zahlen des Fuhrparks von Polizei und Feuerwehr in Berlin sind unter diesem Aspekt geradezu beschämend.
Und so sieht es offenbar auch ein großer Teil der betroffenen Bürger. Voller Ironie meint ein Kommentator: „So ein Verhalten – rigorose Verfolgung eines Vergehens beim Volk bis in dessen Existenzvernichtung hinein und gleichzeitig großzügige Ausnahmegenehmigungen für sich selbst – ist besonders geeignet, Vertrauen in die Politik zu stiften!“ Bitter meint ein anderer: „Ich bin immer noch sauer, dass ich mein Auto wegen der Umweltzone aufgeben musste. Ich freue mich deshalb, dass ich kaum Steuern zahle, und versuche, diese Summe weiter zu verringern. Ihr Heuchler bekommt von mir möglichst nichts mehr.“ Und geradezu beängstigend direkt meint ein Dritter: „Wer wie ich die Vernichtung seiner Existenz durch diese ‚Umweltzone’ erlebt hat, der hat nicht nur das Vertrauen in die Politik verloren, der entwickelt Gewaltphantasien!“ – Dem gibt es nichts hinzuzufügen.
geschrieben von auto.de/(auto-reporter.net/Ingo von Dahlern) veröffentlicht am 17.02.2010 aktualisiert am 17.02.2010
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