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Fördermaßnahmen
Rund 70 Prozent der Autohäuser und Kfz-Betriebe nehmen wegen der Corona-Krise bislang Kurzarbeitergeld in Anspruch. Das hat eine aktuelle Blitzumfrage des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unter 1069 Betrieben ergeben. Rund 90 Prozent der Autohäuser, die Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, haben dies für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkaufsbereichs beantragt und 74 Prozent für Service- und Werkstattpersonal (Doppelnennungen möglich).
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski bekräftigte noch einmal die Forderung des Kraftfahrzeuggewerbes, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen. Es drohe eine finanzielle Schieflage. Statt 60 bzw. 67 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts sollte die Richtschnur seiner Ansicht nach bei 80 bzw. 87 Prozent liegen. „Da die überwiegend kleinen und mittelständischen Kfz-Betriebe meist nicht über die notwendigen wirtschaftlichen Rücklagen verfügen, um diese Lücke zu schließen, sollte dies auf dem Weg staatlicher Ausgleichszahlungen erfolgen“, sagte Karpinski.
Im Rahmen von milliardenschweren Rettungsprogrammen wäre die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Kurzarbeit eine Linderung existenzieller Nöte der Arbeitnehmer und zugleich eine wertvolle Hilfe für kleine und mittelständische Unternehmen mit dünner Kapitaldecke.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 27.03.2020 aktualisiert am 27.03.2020
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