Ab 19. Januar gilt der neue EU-Führerschein

Vom 19. Januar 2013 gelten in der EU – und damit auch in Deutschland – neue Regeln für Führerscheine. Zu den Neuheiten zählen der einheitliche EU-Führerschein sowie die Einführung einiger neuer Führerscheinklassen. Mit der Umsetzung dieser 3. Führerscheinrichtlinie soll das Nebeneinander unterschiedlicher Führerscheinmodelle in der EU beendet werden. Ziel der Regelung ist zudem die Verbesserung der Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union.

Bislang gab es für die rund 200 Millionen Führerscheinbesitzer in Europa 110 unterschiedliche Führerscheintypen. In Deutschland finden sich neben den neueren Plastikkarten auch noch viele ältere „Lappen“ in rosa oder grau. Ab dem 19. Januar 2013 soll sich dies ändern. Dann wird in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für künftige Fahrerlaubnisse dasselbe Führerschein-Formular verwendet.

Die Konsequenzen der Neuerung für „alte Hasen“ im Straßenverkehr erläutert Anne Kronzucker, Juristin der DAS-Rechtsschutzversicherung: „Bisher erworbene Führerscheine bleiben in jedem Fall bis zum 19. Januar 2033 gültig. Allerdings können sie jederzeit freiwillig umgetauscht werden.“ Muss aber ein verlorengegangener Führerschein ersetzt oder eine Fahrerlaubnis verlängert werden, erhalten Fahrer automatisch den neuen EU-Führerschein. Am Umfang der Fahrerlaubnis ändert sich durch den Umtausch nichts. Die Eintragungen im Führerschein werden so übertragen, dass der Fahrer die gleichen Fahrzeugklassen fahren darf wie bisher.

Wer sich freiwillig für einen Umtausch entscheidet oder zum ersten Mal einen Führerschein erhält, den erwarten einige Unterschiede zum bisherigen Modell. Eine wesentliche Änderung ist die Einführung neuer Führerscheinklassen. Hierbei ist besonders die Klasse der Krafträder betroffen: „EU-weit eingeführt wurde das in Deutschland bereits übliche Prinzip des stufenweisen Zugangs, auch Stufenführerschein genannt“, erläutert Kronzucker und ergänzt: „Fahranfänger sollen auf kleineren Motorrädern Erfahrungen sammeln, bevor sie in die nächsthöhere Fahrzeugklasse aufsteigen.“

Neu eingeführt wurde die Klasse A2 (ehemals A beschränkt). Zweirad-Piloten können so alle zwei Jahre unter erleichterten Bedingungen den nächsthöheren Schein erwerben, also nach A1 die Klasse A2 sowie nach A2 die höchste Klasse A. Voraussetzung ist dabei immer das Ablegen einer praktischen Prüfung. Geändert wurde auch die Zuordnung von Trikes: Für diese Fahrzeuge ist künftig ein Motorradführerschein erforderlich, die genaue Klasse des A-Führerscheins ergibt sich aus der Motorleistung.

Auch für Pkw-Fahrer gelten neue Regeln

Zukünftig dürfen alle Inhaber der Führerscheinklasse B Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm bewegen, solange ein Gesamtgewicht des Gespanns von 3,5 Tonnen nicht überschritten wird.

Bislang war ein ausgestellter Pkw- oder Motorrad-Führerschein unbefristet, d.h. lebenslang gültig. Mit der Neuerung erstreckt sich der maximal zulässige Zeitraum nun auf 15 Jahre. Danach werden die Führerscheindokumente ausgetauscht. Eine erneute Fahrprüfung oder medizinische Untersuchungen, wie beispielsweise ein Sehtest, sind allerdings nicht nötig. Für Bus- und Lkw-Fahrer sind jedoch regelmäßige Untersuchungen vorgeschrieben. Das EU-weit einheitliche Führerscheinmodell hat darüber hinaus das Ziel, zu einem erhöhten Schutz des Inhabers beizutragen: „Durch den turnusmäßigen Austausch sind die Führerscheindokumente stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik. Damit und durch die regelmäßige Erneuerung des Lichtbildes soll Fälschungen künftig besser vorgebeugt werden“, erläutert Kronzucker.

Übrigens

Mit der neuen Richtlinie kann jede Person EU-weit nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein. Dies bedeutet: Wem in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, der kann die künftig in keinem anderen EU-Land neu erwerben. So soll innerhalb der EU der so genannte Führerscheintourismus unterbunden werden.

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