Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2016 nur noch mit grünen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit, darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen grünen Mofa-Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
Anders als Autos müssen Mofas und Kleinkrafträder/-roller (Mopeds) nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen sind lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün.
Nach den Statistiken des GDV haben die etwa 1,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen im Jahr 2014 rund 23.000 Haftpflichtschäden verursacht. Das waren in etwa so viele Unfälle wie im Vorjahr. Die Gesamtkosten stiegen von rund 59 Millionen auf knapp 60 Millionen Euro.
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