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Das Mofa-Kennzeichen der neuen Saison ist schwarz. Ab 1. März
müssen alle Mopeds, Mofas sowie Quads und Minicars mit einem Hubraum bis 50 ccm
und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h mit dem neuen Kennzeichen
ausgerüstet sein.
Wer nach dem Stichtag noch mit dem alten grünen Schild
unterwegs ist, macht sich strafbar und verliert seinen Haftpflichtversicherungsschutz.
Trotz ihrer geringen Leistung führen Mofas und Mopeds viele
Unfälle im deutschen Straßenverkehr herbei. Im Jahr 2006 verursachten die
Kleinkrafträder laut den Deutschen Versicherern (GDV) 34 800 Haftpflichtschäden
mit einer Schadenssumme von 78 Millionen Euro. Mehr als 10 000 versicherte
Mofas und Mopeds wurden gestohlen. Neu für Fahrer der leichten Zweiräder ist,
dass sie ab sofort alle Radwege außerhalb von geschlossenen Ortschaften nutzen
dürfen. Innerhalb der Ortschaft muss die Erlaubnis explizit durch ein Verkehrsschild
ausgewiesen sein.
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 28.02.2008 aktualisiert am 28.02.2008
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