Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Ein per Chip-Tuning leistungsgesteigerter Motor muss unverzüglich von einem
anerkannten Sachverständigen abgenommen werden. Andernfalls erlischt die
Betriebserlaubnis. Dies gilt auch dann, wenn für den Chip ein Gutachten
vorliegt.
Auf ein entsprechendes Urteil des
Oberlandesgerichts Karlsruhe weist der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe
(ZDK) jetzt hin. Wird das Fahrzeug verkauft, muss der Käufer über den
Verlust der Zulassung aufgeklärt werden.
Im konkreten Fall hatte ein Autohändler eine Chip in die Motorelektronik
eines Pkw eingebaut, um die Leistung zu erhöhen. Dadurch verschlechterte
sich aber das Abgasverhalten des Fahrzeugs; die Zulassung zum Straßenverkehr
erlosch dadurch. Nun hätte ein amtlich anerkannter Sachverständiger den
Einbau des Chips abnehmen und eine Bestätigung erteilen müssen. Dies wurde
jedoch unterlassen (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 181/05).
mid/mh
geschrieben von veröffentlicht am 12.02.2007 aktualisiert am 12.02.2007
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.