Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Ein per Chip-Tuning leistungsgesteigerter Motor muss unverzüglich von einem
anerkannten Sachverständigen abgenommen werden. Andernfalls erlischt die
Betriebserlaubnis. Dies gilt auch dann, wenn für den Chip ein Gutachten
vorliegt.
Auf ein entsprechendes Urteil des
Oberlandesgerichts Karlsruhe weist der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe
(ZDK) jetzt hin. Wird das Fahrzeug verkauft, muss der Käufer über den
Verlust der Zulassung aufgeklärt werden.
Im konkreten Fall hatte ein Autohändler eine Chip in die Motorelektronik
eines Pkw eingebaut, um die Leistung zu erhöhen. Dadurch verschlechterte
sich aber das Abgasverhalten des Fahrzeugs; die Zulassung zum Straßenverkehr
erlosch dadurch. Nun hätte ein amtlich anerkannter Sachverständiger den
Einbau des Chips abnehmen und eine Bestätigung erteilen müssen. Dies wurde
jedoch unterlassen (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 181/05).
mid/mh
geschrieben von veröffentlicht am 12.02.2007 aktualisiert am 12.02.2007
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum