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Auch wenn sich jetzt vielleicht der eine oder andere auf Flirt-Tipps gefreut hat, soll es hier einzig und allein um das richtige Verhalten nach einer Fahrzeugpanne gehen. Wir wollen Ihnen die wichtigsten Informationen geben, damit Sie im Notfall rechtlich korrekt ein Auto abschleppen oder abschleppen lassen. Hier also die wichtigsten Dinge zum Abschleppvorgang:
Ein Fahrzeug sollte nur dann ohne Rufen eines Abschleppunternehmens bewegt werden, solange sich keinerlei lose Teile am Auto befinden. Auch bei Defekten an wichtigen Funktionsteilen wie Rädern, Reifen, der Lenkung oder dem Warnblinker muss ein professioneller Abschleppdienst gerufen werden. Es dürfen außerdem keine Fahrzeuge abgeschleppt werden, die selber noch aus eigener Kraft fahren können.
[foto id=“360765″ size=“small“ position=“left“] Ein „privates“ Abschleppen muss in Deutschland per Abschleppseil oder Abschleppstange erfolgen. Ersteres ist nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4 Tonnen (abzuschleppendes Fahrzeug) zulässig. Bei einer defekten Bremsanlage des liegengebliebenen Fahrzeugs muss eine Abschleppstange verwendet werden, um einen Auffahrunfall zu verhindern. Während des Vorgangs müssen beide Fahrzeuge den Warnblinker aktiviert haben. Außerdem sollte beim abzuschleppenden Fahrzeug darauf geachtet werden, dass kein Gang eingelegt ist, um Getriebeschäden zu vermeiden. Desweiteren sollte der Zündschlüssel stecken, damit die Lenksperre nicht einrastet und zu einem Unfall führt. Eine Geschwindigkeit von 50 km/h darf während des Abschleppens nicht überschritten werden.
Generell sollte ein Abschleppvorgang nur zum Erreichen der nächsten geeigneten Werkstatt (bzw. Verschrottungsbetriebs) oder eines nahegelegenen Standortes erfolgen. Sollte die Panne auf einer Autobahn passiert sein, muss diese bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Eine Auffahrt auf eine Autobahn ist grundsätzlich untersagt.
Der Fahrer des abschleppenden Fahrzeuges muss eine gültige Erlaubnis für das zu führende Fahrzeug besitzen. Am Steuer des liegengebliebenen Fahrzeugs dürfen allerdings auch Personen ohne gültige Fahrerlaubnis sitzen. Jedoch müssen diese mit den Funktionen (speziell Lenkung und Bremsen) des betreffenden Fahrzeugs vertraut sein. Demnach sind Personen unter 18 Jahren davon ausgeschlossen.
[foto id=“360768″ size=“small“ position=“right“] Liegengebliebene Fahrzeuge mit Automatikgetriebe sind ein Problemfall. Zwar können einige Modelle bei geringer Distanz und geringer Geschwindigkeit abgeschleppt werden (meist in „N“-Stellung), allerdings ist dies von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Sollten Sie also eine Panne mit einem Automatik-Fahrzeug haben, schauen Sie zu allererst im Handbuch nach konkreten Anweisungen und Warnungen, bevor Sie zu Seil oder Stange greifen. Im Zweifelsfall gilt: bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe lieber den Abschleppdienst rufen.
An sich ist die Abschleppstange weit aus vorteilhafter. Zum einen muss nicht die ganze Zeit auf den Abstand zum Vordermann geachtet werden (ein Abschleppseil sollte durchgängig gespannt sein), zum anderen sind Anfahr- und Bremsvorgänge deutlich weniger problematisch und mit weniger Geruckel verbunden.
Sollte Sie also einmal in eine Situation kommen, in dem ein Abschleppvorgang unausweichlich ist, beachten Sie die hier erwähnten Regeln. Zum einen, um rechtlich abgesichert zu sein. Zum anderen, um Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Natürlich wünschen wir Ihnen aber, dass Sie nie in eine Lage kommen, in der Sie diese Regeln beachten müssen.
geschrieben von Rubens Engelhardt veröffentlicht am 09.06.2011 aktualisiert am 09.06.2011
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