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Versicherung
Kaum zu glauben, aber wahr: Die Kfz-Versicherung soll für den Schaden eines Hundesbisses aufkommen. Wie absurd klingt das denn? Im besagten Fall büxte ein Jagdhund aus dem Auto aus. Er betätigte den automatischen Fensterheber, sprang aus dem Fenster, rannte in den Stall und biss ein dort angeleintes Turnierpferd ins Hinterbein. Der arme Vierbeiner erschrak so heftig, dass er ausrutschte und dabei so unglücklich auf den Rücken fiel, dass er einen Hüftbruch erlitt und sofort eingeschläfert werden musste.
Zunächst war die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Herrchens gefragt. Doch diese verweigerte laut der ARAG-Experten die Zahlung des Schadens und gab den Fall weiter an die Kfz-Haftpflichtversicherung. Immerhin sei sie für Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer durch den Gebrauch eines Autos verursacht. Und ohne den steckenden Zündschlüssel, der auf die zweite Stufe gedreht war, wäre ein Herunterlassen des Fensters gar nicht möglich gewesen. Letztendlich war es dann aber doch die Tierhalterhaftpflicht, die zahlen musste. Denn der Schaden war eindeutig durch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Herrchens entstanden, nämlich seinen Jagdhund unter Kontrolle zu halten (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 12 U 133/06).
geschrieben von MID veröffentlicht am 13.02.2015 aktualisiert am 13.02.2015
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