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Die Abwrackprämie ist beim Neuwagengeschäft längst Vergangenheit, doch viele eingetauschte Schrottautos stehen noch immer unangetastet auf den Höfen von Autoverwertern. Laut dem Spiegel warten gegenwärtig noch rund 250 000 Kraftfahrzeuge darauf, in die Presse zu wandern. Dies muss offiziell bis zum 30. Juni dieses Jahres geschehen.
Das aber ist nicht zu erwarten. Vielmehr suchen Polizei und Staatsanwaltschaft immer noch nach hieb- und stichfesten Grundlagen, den illegalen Export dieser Fahrzeuge zu ahnden. Ohne Erfolg. Die Stader Staatsanwaltschaft kommt laut dem Magazin nach umfangreichen Prüfungen zur der Einschätzung, dass keine strafbare Handlung vorliegt, auch wenn der Verwerter trotz Verschrottungsgarantie, den Wagen ins Ausland verkauft.
Nach Angaben von Juristen liegen die Ursachen in der Formulierung der Abwrackprämie. Das Nebeneinander von Umweltschutz und Absatzförderung habe Lücken für Trickser geschaffen, die weiterhin ausgenützt würden. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass auch mit dem Verkauf des Altautos ins Ausland der angestrebte Zweck der Richtlinie, den Kauf von Neuwagen zu fördern, erreicht wurde. Der Bund der Deutschen Kriminalbeamten fordert daher, die gemachten Fehler bei der Formulierung der Richtlinie einzugestehen und den Verkauf der Abwrackautos zu legalisieren.
geschrieben von auto.de/(hw/mid) veröffentlicht am 07.06.2010 aktualisiert am 07.06.2010
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