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Betrugsversuche bei der Abwrackprämie sollen erschwert werden.
Wer beim Autokauf an das Geld für die Verschrottung seines alten Autos kommen will, muss künftig das entwertete Original des Fahrzeugbriefs mit einreichen. Laut dem „kfz-betrieb“ genügt eine Kopie der Zulassungspapiere nicht mehr. Diese Richtlinie wird voraussichtlich am 2. März in Kraft treten. Bis dahin akzeptiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wie bisher die Kopie des Fahrzeugbriefs. Erst mit In-Kraft-Treten der Richtlinie wird das BAFA die bereits eingegangenen Anträge bearbeiten und die Prämie auszahlen. Bislang sollen knapp 95 000 Anträge gestellt worden sein.
geschrieben von (hw/mid) veröffentlicht am 23.02.2009 aktualisiert am 23.02.2009
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