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Auch Schwerbehinderte sollen nach dem Willen des Auto Club Europa (ACE) künftig in ihrem eigenen Auto als Begleitperson eines Fahrschülers fungieren können, ohne dadurch Nachteile zu erleiden. Gesetzlich ist es einem Schwerbehinderten laut Kraftfahrzeugsteuergesetzes derzeit an sich verboten, sein Fahrzeug für Fahrten zu benutzen, die über den eigenen täglichen Bedarf hinaus gehen.
Da beim so genannten begleiteten Fahren allein der 17-jährige Fahrer am Steuer sitze und verantwortlicher Fahrer sei, der Behinderte aber nur weitgehend passive Begleitperson, sei fraglich, ob man solche Fahrten dem Steuerbegünstigten beziehungsweise seiner Haushaltsführung zuordnen kann, gibt der ACE zu bedenken.
Diese Rechtsunsicherheit sollte nach Ansicht des Club beseitigt werden. Auch Schwerbehinderten müsse es möglich sein, als Begleitperson mit dem steuerbegünstigten Fahrzeug am begleiteten Fahren teilzunehmen.
geschrieben von auto.de/(ampnet/deg) veröffentlicht am 21.02.2013 aktualisiert am 21.02.2013
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