Tankinhalt bei Totalschaden

ACE: Tankinhalt bei Totalschaden nicht vergessen

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Wer mit einem vollgetankten Auto in einen Unfall verwickelt ist, sollte den Kraftstoff auf jeden Fall im Gutachten als Schadensposition erfassen lassen. Zumindest dann, wenn es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um einen Totalschaden handelt. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. So habe beispielsweise das Amtsgericht Solingen (12 C 638/12) 2012 entschieden, dass das nach einem Totalschaden im Tank des zerstörten Fahrzeugs verbleibende Benzin einen ersatzfähigen Schaden darstelle.

Dem folgen allerdings nicht alle Gerichte.Für eine solche Schadensposition spricht nach Einschätzung des Automobilclubs jedoch, dass der Kraftstoff vom Geschädigten verbraucht worden wäre und somit nach dem Unfall nutzlos ist. Der damalige Einwand des Unfallverursachers, dass der Geschädigte den Tank ja leer pumpen lassen könne, war vom Gericht zurückgewiesen worden. Auf der anderen Seite wird vertreten, dass der verbliebene Kraftstoff Bestandteil des Fahrzeugs und im Gutachten bereits erfasst ist. Der Geschädigte würde hier doppelt entschädigt. Die Erfahrung zeige jedoch, dass diese Position nicht immer erfasst werde, so der ACE. Insbesondere bei größeren Fahrzeugen wie Geländewägen und SUV könne daher ein sorgsamer Blick ins Gutachten nicht schaden. Bei einem Tankvolumen von 100 Litern kann dies schnell 130 bis 140 Euro Schaden bedeuten.

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