Achtung Autofahrer: Schulanfänger sind wieder unterwegs

Im Jahr 2011 verloren nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 79 Kinder bei Schulwegunfällen im Straßenverkehr ihr Leben. Das sind im Durchschnitt jede Woche ein bis zwei getötete Kinder. Die Anzahl der im Straßenverkehr schwer oder leicht verletzten Schüler liegt noch weit höher. Zum Schulanfang nach den Ferien sollten Autofahrer daher besonders aufmerksam sein, appelliert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).

Kinder können wegen ihrer geringen Körpergröße oft nicht über Hindernisse am Straßenrand hinwegsehen. Sie müssen sich deshalb zum Beispiel zwischen den am Straßenrand geparkten Fahrzeugen vortasten, um den fließenden Verkehr beobachten zu können. Dadurch birgt für sie das Ein- und Ausparken von Fahrzeugen am Straßenrand besondere Risiken. Kinder verfügen außerdem nur über ein eingeschränktes Blickfeld und ihre Wahrnehmungsfähigkeit zur Seite hin ist deutlich geringer als bei Erwachsenen. Begrenzt ist auch das Hörvermögen – Kinder können Geräusche von Fahrzeugen oft nicht genau lokalisieren und erkennen zu spät, von welcher Seite aus Gefahr droht. Entwicklungsbedingt können sie oft weder Entfernung noch Geschwindigkeit eines nahenden Fahrzeugs richtig einschätzen. Meist sind die kleinen ABC-Schützen auch noch nicht ganz sicher auf den Beinen, so dass sie leichter auf der Straße stolpern und stürzen als Erwachsene.

Für einen sicheren Schulweg gibt der ARCD die folgenden Empfehlungen: Eltern sollten den Schulweg schon Wochen vor dem Schulanfang mit ihren Kindern auf einer Wegstrecke üben, auf der möglichst keine verkehrsreichen Kreuzungen, unübersichtlichen Straßen und andere Gefahrenpunkte zu überwinden sind. Ideal sind Überquerungen, die durch Ampelanlagen oder Schülerlotsen gesichert sind. In vielen Kommunen geben Schulen oder Polizeibehörden Umgebungspläne mit Alternativen für einen sicheren Schulweg aus. Eltern sollten ihren Erstklässern das richtige Verhalten Ein- und Ausfahrten erklären und besprechen, welche unvorhergesehenen Störungen vor auftreten können, zum Beispiel durch eine Gehwegsperrung.

Auch nach dem ersten Schultag sollten Eltern oder ihre Beauftragten die Kinder noch einige Tage begleiten und ihnen allmählich die selbstständige Führung überlassen. Danach kann es sinnvoll sein, das Verhalten der Kinder unauffällig zu beobachten oder beobachten zu lassen. Schulanfänger sollten erst dann mit Freunden oder ganz allein gehen, wenn die Eltern ganz sicher sind, dass sie Absprachen befolgen und sich mit Umsicht im Verkehr bewegen. Der Schulweg sollte stets rechtzeitig, also ohne Hetze, angetreten werden. Wer in Eile ist, achtet weniger auf Gefahren. Helle Kleidung, Mützen in grellen Farben und reflektierende Schulranzen helfen das Unfallrisiko zu senken.

Der ARCD mahnt alle motorisierten Verkehrsteilnehmer und auch Radfahrer, Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt zu befolgen und mit erhöhter Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft im Einzugsbereich von Schulen zu fahren. Dies gilt ebenso für den Verkehr an Ampeln, Verkehrsinseln, Zebrastreifen und an Bus- und Straßenbahnhaltestellen.

Zahlreiche Schüler werden als Insassen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr verletzt oder getötet. Deshalb gilt: Nur vorgeschriebene Rückhaltesysteme entsprechend dem Alter und der Körpergröße nutzen. Der ARCD erinnert daran, dass Kinder unter zwölf Jahren sowie unter 1,50 Meter Körpergröße nicht ohne zusätzlichen Sitz im Auto mitfahren dürfen und am besten auf der Rückbank sitzen sollten. Auch für aus Gefälligkeit mitgenommene Mitschüler gibt es keine Ausnahmen. Werden Kinder gänzlich ungesichert befördert, drohen ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Eltern, ältere Geschwister und andere Personen aus dem Umfeld der Schüler sollten als Passanten oder als Fahrzeugführer stets positives Vorbild sein.

Schulanfänger sind nach Ende der Ferien bereits in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und im Saarland unterwegs. Das Ferienende steht noch aus in Baden-Württemberg (8.9.2012), Bayern (12.9.2012), Bremen (31.8.2012), Niedersachsen (31.8.2012), NRW (21.8.2012), Sachsen (31.8.2012), Sachsen-Anhalt (5.9.2012) und Thüringen (31.8.2012).

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