Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Es gibt Situationen im Straßenverkehr, in denen viele Verkehrsteilnehmer nicht genau wissen, was richtig oder falsch ist. Auto– und Motorradfahrer, aber auch Fußgänger oder Fahrradfahrer verhalten sich in kniffligen Situationen dann falsch. Der ADAC gibt Antworte auf drei häufig gestellte Fragen.
Auf dem Seitenstreifen darf nur dann am Stau vorbei bis zur Ausfahrt gefahren werden, wenn es von der Polizei angewiesen wird oder die Spur explizit durch Verkehrszeichen freigegeben wurde. Wer den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen nutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen.
Nur die auf dem rechten Fahrstreifen wartenden Kraftfahrzeuge dürfen von Radfahrern vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit rechts überholt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein mindestens ein Meter Platz ist. Außerdem müssen die Fahrzeuge tatsächlich zum Stillstand gekommen sein, denn langsam rollende Fahrzeuge dürfen nicht rechts überholt werden.
Inlineskates und Rollschuhe sind keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Für sie gelten deshalb die Vorschriften für den Fußgängerverkehr, so dass der Gehweg zu benutzen ist. Dabei müssen sportliche Fahrer ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Ohne Gehweg müssen sie innerorts am linken Fahrbahnrand skaten. Straßen oder Radwege dürfen nur im Rahmen besonderer Veranstaltungen („Blade Night“) benutzt werden, wenn die Polizei das ausdrücklich erlaubt.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 03.05.2012 aktualisiert am 03.05.2012
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.