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Ab 1. April können Führerscheinneulinge und junge Leute mit der Prüfbescheinigung „begleitetes Fahren mit 17“ bei der ADAC-AutoVersicherung in die Schadenfreiheitsklasse 1 (100 %) eingestuft werden, unabhängig davon, in welcher SF-Klasse der Vertrag der Eltern geführt wird. So müssen Fahranfänger nicht mehr mit Klasse 0 (240 %) beginnen und kommen in den Genuss eines deutlich günstigeren Versicherungsbeitrags.
Ein weiterer Vorteil: Der Fahranfänger ist gleich zu Beginn seiner Führerscheinkarriere Versicherungsnehmer und bekommt so seinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt. Die wichtigste Voraussetzung für die verbesserte Ersteinstufung ist, dass das Auto des Führerscheinneulings nicht mehr als 115 PS haben darf und nicht älter als zwölf Jahre ist.
Zudem stellt der ADAC einen Beitragsnachlass von durchschnittlich etwa fünf Prozent für denjenigen in Aussicht, der in den ersten zwölf Monaten ein Fahrsicherheitstraining absolviert. Denn nach wie vor sind es Fahranfänger und junge Autofahrer zwischen 18 und 25 Jahren, die die meisten schweren und tödlichen Unfälle verursachen. Für Fahranfänger werden Sicherheitstrainings deutschlandweit regelmäßig zu Sonderpreisen angeboten.
Prämienberechnungen für Haftpflicht-, Teilkasko-, Gebrauchtwagenkasko- und Vollkaskoversicherung sind im Internet unter www.schnellberechnen.de möglich. Weitere Informationen erhält man in den ADAC-Geschäftsstellen, im Internet (www.adac.de/Autoversicherung) sowie per Telefon (0 18 05/12 10 16).
geschrieben von auto.de/(auto-reporter.net/sr) veröffentlicht am 06.04.2010 aktualisiert am 06.04.2010
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