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Seit dem 1. August können sich Autofahrer die Prämie für die Nachrüstung seines Diesels mit einem Partikelfilter in Höhe von 330 Euro auch in Bar auszahlen lassen. Laut ADAC kommt diese Neuregelung insbesondere behinderten Kraftfahrern zu Gute.
Weil sie aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen von der Kfz-Steuer befreit sind, würde ihnen ein auf die Steuer anzurechnender Bonus nichts bringen.
Von der Neuregelung profitieren auch die Besitzer von Dieselfahrzeugen, die ihren Pkw in Kürze verkaufen wollen. Im Gegensatz zum Steuerbonus, der mit dem Verkauf an den Nachbesitzer übergeht, können sie die Barleistung selbst behalten.
Unabhängig davon rentiert sich die Nachrüstung eines Partikelfilters aber auch für Dieselfahrer, die nur eine rote oder gelbe Umweltplakette bekommen haben. Ohne Nachrüstung droht ihnen, dass sie schon in Kürze nicht mehr in einige Umweltzonen einfahren dürfen. Das schränkt nicht nur ihre Mobilität ein, es wirkt sich auch negativ auf den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs aus.
Barprämie oder Steuerbonus gibt es nur bis zum 31. Dezember 2009. Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, werden nicht gefördert. Wie alle anderen Diesel-Pkw ohne Partikelfilter müssen sie jedoch noch bis zum 31. März 2011 die Strafsteuer von 1,20 Euro je 100 Kubikmeter Hubraum zahlen.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 17.08.2009 aktualisiert am 17.08.2009
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