ADAC: Bei Alkohol auch Hände weg vom Fahrradlenker

In den nächsten Wochen starten wieder das Münchener Oktoberfest und andere Herbst- oder Weinfeste. Wer unbeschwert mitfeiern will, sollte nicht nur das Auto, sondern auch das Fahrrad stehen lassen, rät der ADAC.

Auffälliges Fahrverhalten oder ein Unfall können bereits ab 0,3 Promille eine Straftat darstellen. Dies wird mit einem Fahrverbot oder mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug und sieben Punkten in Flensburg belangt. Auto- und Motorradfahrer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut werden, auch ohne alkoholisiert aufzufallen, wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt.

Kraftfahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Auch ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier eine Straftat vor. Es droht eine hohe Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen.

Ähnliches gilt für Radfahrer, die betrunken erwischt werden. Hier liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Ferner verlieren sie auch den Führerschein, wenn die vorgeschriebene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu dem Ergebnis kommt, dass wegen eines problematischen Konsumverhaltens keine Fahreignung besteht.

Auch Morgen nach einem Festbesuch sind viele Menschen ist noch nicht voll fahrtüchtig, mahnt der ADAC. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab.

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