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Schlampig oder notdürftig befestigte Weihnachtsbäume auf dem Autodach können zu lebensgefährlichen Geschossen werden. Das haben Crashtests vom ADAC jetzt ergeben. Beim ersten Test wurde der Baum mit üblichen Spanngurten gesichert, im zweiten Fall hielten nur Gummi-Expander die Tanne fest.
Der mit Expandern befestigte Baum flog beim Crash mit 50 km/h über die Motorhaube nach vorne. Bei einem Unfall wäre dieser Baum mit 32 kg Gewicht zum lebensgefährlichen Geschoss geworden. Der mit Spanngurten befestigte Weihnachtsbaum hielt dagegen den Belastungen stand. Er blieb auf dem Dach und bewegte sich nur wenige Zentimeter, zerrte dabei aber mit einer Gewichtskraft von 750 kg am Dachträger. Sowohl bei extremen Fahrmanövern als auch im schlimmsten Fall – bei einem Zusammenstoß – wäre die Ladung sicher gewesen.
In beiden Versuchen wurde der Baum mit der Spitze nach hinten auf dem Dachträger befestigt. Einmal wurde er [foto id=“118488″ size=“small“ position=“right“]mit einer Schlinge im Spanngurt vorne um den Stamm gesichert. Ein weiterer Gurt wurde hinten um die Spitze geführt, damit der Baum seitlich nicht verrutschen kann. Das Verwenden von Spanngurten auf dem Dach ist unerlässlich. Diese müssen aber auch gut verzurrt werden. Bei einem Transport im Innenraum ist ebenfalls auf eine korrekte Sicherung zu achten, hier helfen neben der Befestigung mit Spanngurten auch die Rückenlehnen der Sitze. Es sollte aber dann ein gewöhnliches Holzbrett zwischen Stamm und Lehne gestellt werden, damit die Kräfte besser verteilt werden.
Der ADAC weist darauf hin, dass beim Weihnachtsbaumtransport die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden darf. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Ladung ist auszuschließen. Auf dem Autodach muss die Tannenspitze in Richtung Heck liegen. Das abgesägte Ende des Stammes soll nach vorne zeigen. So kann der Fahrtwind die Äste nicht abreißen. Ragt der Baum über einen Meter über das Heck hinaus, muss er am Ende mit einem roten Tuch gekennzeichnet sein, bei Dunkelheit ist eine rote Leuchte zu verwenden. Maximal darf eine Ladung aber nur 1,5 m über das Fahrzeugheck hinausragen. Die Beleuchtung darf nicht durch die Ladung verdeckt werden. Der Baum muss direkt am Stamm gesichert werden. Eine Nichtbeachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung kann mit bis zu drei Punkten in Flensburg und einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden.
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geschrieben von auto.de/koe | Fotos: ADAC veröffentlicht am 08.12.2009 aktualisiert am 08.12.2009
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