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Ratgeber
Wenn das Auto am Morgen von einer Schnee- und Eisschicht bedeckt ist, muss laut ADAC alles runter: Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer, Kennzeichen, Motorhaube und das Autodach müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis frei sein, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallende Schneemengen und Eisstücke gefährdet werden.
Bei der Frontscheibe reicht es nicht, nur ein kleines Guckloch freizukratzen, warnt der ADAC. Wer dies dennoch tut, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch durch die Seitenscheiben muss die Sicht frei sein, andernfalls erhöht sich das Unfallrisiko erheblich. Wichtig für gute Sicht ist genügend Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Beim Kratzen sollte nicht mit zu viel Druck hin und her gekratzt werden, sonst wirken Schmutzpartikel wie Schmirgelpapier.
Bevor das Auto wieder abgestellt wird, empfiehlt es sich, die Scheibenreinigungsanlage kurz laufen lassen; so wird die Scheibe gereinigt und beim Kratzen am Morgen besteht weniger Gefahr durch Streumittelreste. Die Scheiben mit heißem Wasser zu enteisen, ist keine gute Idee. Es besteht die Gefahr, dass die vereisten Scheiben aufgrund des Temperaturunterschieds Risse bekommen oder sogar springen. Zudem gefriert das Wasser auf der Scheibe wieder, sobald sie erkaltet.
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Der Motor darf beim Eiskratzen und Schneefegen nicht im Stand laufen. Wer sich nicht daran hält, verursacht unnötigen Lärm, Abgase und riskiert auch hier ein Bußgeld. Im Winter empfiehlt der ADAC einen Eiskratzer, einen kleinen Besen, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto und für den Notfall einen Türschloss-Enteiser in der Manteltasche dabei zu haben. Und auch eine Decke kann nicht schaden, falls es im Stau einmal etwas länger dauern sollte.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 20.02.2018 aktualisiert am 20.02.2018
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