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Im vergangenen Jahr mussten Reisende viele Hindernisse, verpasste Flüge oder Verspätungen in Kauf nehmen. Damit Geschädigte im Personenverkehr zu ihrem Recht kommen, Ticketpreise zurückerstattet oder Wartezeiten entsprechend vergütet werden, hat sich der ADAC für eine verkehrsmittelübergreifende Schlichtungsstelle eingesetzt.
Die Juristen des ADAC erreichen jährlich mehr als 20 000 Rechtsanfragen rund um das Reiserecht. Bei Fluggesellschaften sind schlechte Erreichbarkeit oder kostenpflichtige Hotlines sowie eine unzureichende Informationspolitik die Hauptärgernisse. [foto id=“353350″ size=“small“ position=“left“]Bei Busreisen beschäftigt Urlauber vor allem die Sicherheitsfrage während sich bei der Bahn die Beschwerden vor allem auf Verspätungen konzentrieren. Oft sind Urlauber in diesen Situationen auf sich alleine gestellt. Hier sieht der Club Handlungsbedarf. Eine Schlichtungsstelle, die alle öffentlichen Verkehrsmittel einschließt, schafft mehr Transparenz und Einheitlichkeit für die Geschädigten. Aber auch für die betroffenen Verkehrsträger bringt eine solche Stelle viele Vorteile. So würden beispielsweise die Kosten für einzelne Schlichtungen fallen.
Seit Dezember 2009 gibt es bereits eine Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die bisher aber hauptsächlich von der Bahn getragen wird. Den Beitritt der Fluggesellschaften hält der ADAC für dringend notwendig.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 07.04.2011 aktualisiert am 07.04.2011
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