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Der Datentransfer sei von Vorteil, wenn es beispielsweise darum gehe, an die fällige Wartung zu erinnern oder den in einer fremden Stadt geparkten Wagen wiederzufinden, meint der ADAC. Nachteilig könne sich dagegen auswirken, dass die Autokonzerne und die nachgelagerten Versicherungen oder Finanzdienstleister Informationen über den Fahrstil eines Autolenkers bekommen und entsprechend ihre Prämien anpassen. Der Automobilclub fordert daher, dass der Fahrzeughalter über die Art der Daten informiert wird und über deren Übermittlung selbst entscheiden kann. „Der Verbraucher hat nicht nur einen Anspruch auf Datentransparenz. Er muss auch frei wählen können, ob und welche Daten er dem Hersteller zur Verfügung stellt. Er braucht Wahlfreiheit für den Datentransfer“, betont Thomas Burkhardt, ADAC-Vizepräsident für Technik. Dies beinhalte auch, dass der Nutzer auch anderen Anbietern als herstellereigenen Werkstätten oder Pannendiensten freien Zugang zu allen Daten im Auto gewähren können müsste. Die Sicherheit der Daten müsse ebenfalls gewährleistet sein. Der ADAC plädiert deshalb für eine Verpflichtung der Hersteller, die IT-Sicherheit ihrer Systeme per neutralem Zertifikat nachzuweisen.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 31.05.2016 aktualisiert am 31.05.2016
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Realist-1942
Mai 31, 2016 um 6:08 pm UhrGenial für die Bekämpfung der Schwerstkriminalität, da könnte man dann einen Nutzen für die Gesellschaft erkennen, wenn denn durch richterlichen Entscheid Zugriff auf diese Daten gewährt würden. Für Otto den Normalverbraucher ist der Rest zum Grausen, wenn wir noch die vielen Möglichkeiten vom intelligenten Stromzähler bis zur Verwendung der Plastikkarten und Mobiltelefonbenutzung in Betracht ziehen. Big brother is watching us.