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ADAC: Hersteller sammeln allerlei Daten

Der ADAC hat untersucht, welche Daten Hersteller aus dem Fahrzeug sammeln: Projektleiter Arnulf Thiemel vor den überprüften Autos Bilder

Copyright: ADAC

Der ADAC hat am Beispiel von vier Fahrzeugen untersucht, welche Daten die Hersteller sammeln. Sie lassen dabei nach Erkenntnissen des Automobilclubs nicht nur Rückschlüsse auf den technischen Zustand des Pkw zu, sondern spiegeln teilweise auch das Nutzungsprofil des Fahrers wider. Bei Fahrzeugen der B-Klasse von Mercedes-Benz, die mit dem System „me-connect“ ausgestattet sind, fanden die vom ADAC beauftragten Experten beispielsweise heraus, dass das System etwa alle zwei Minuten die GPS-Position des Fahrzeugs sowie Kilometerstand, Verbrauch und Reifendruck übermittelt. Auch die Zahl der Gurtstraffungen wird gespeichert, etwa aufgrund starken Bremsens. Beim Renault Zoe sei aufgefallen, dass der Hersteller via Mobilfunkverbindung beliebige Informationen auslesen und im Pannenfall Ferndiagnosen vornehmen könne. Außerdem sei Renault in der Lage, das Aufladen der Batterie zu verhindern, etwa aufgrund nicht bezahlter Leasing-Rechnungen. Bei zwei Fahrzeugen von BMW, die bereits im August 2015 untersucht wurden, konnten die IT-Experten im Datensatz unter anderem die Anzahl der eingelegten CDs und DVDs (BMW 320d) bzw. die 100 letzten Abstellpositionen des Autos (BMW i3) auslesen. Daimler verwies nach Bekanntwerden der Ergebnisse auf entsprechende Hinweise in der Betriebsanleitung der Fahrzeuge. Demnach könnten die Kunden auch selbst bestimmen, welche Daten sie übermitteln möchten und welche nicht. BMW gab an, die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und rein zu technischen Zwecken zu nutzen.
Der ADAC hat untersucht, welche Daten Hersteller aus dem Fahrzeug sammeln

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Informationen über den Fahrstil?

Der Datentransfer sei von Vorteil, wenn es beispielsweise darum gehe, an die fällige Wartung zu erinnern oder den in einer fremden Stadt geparkten Wagen wiederzufinden, meint der ADAC. Nachteilig könne sich dagegen auswirken, dass die Autokonzerne und die nachgelagerten Versicherungen oder Finanzdienstleister Informationen über den Fahrstil eines Autolenkers bekommen und entsprechend ihre Prämien anpassen. Der Automobilclub fordert daher, dass der Fahrzeughalter über die Art der Daten informiert wird und über deren Übermittlung selbst entscheiden kann. „Der Verbraucher hat nicht nur einen Anspruch auf Datentransparenz. Er muss auch frei wählen können, ob und welche Daten er dem Hersteller zur Verfügung stellt. Er braucht Wahlfreiheit für den Datentransfer“, betont Thomas Burkhardt, ADAC-Vizepräsident für Technik. Dies beinhalte auch, dass der Nutzer auch anderen Anbietern als herstellereigenen Werkstätten oder Pannendiensten freien Zugang zu allen Daten im Auto gewähren können müsste. Die Sicherheit der Daten müsse ebenfalls gewährleistet sein. Der ADAC plädiert deshalb für eine Verpflichtung der Hersteller, die IT-Sicherheit ihrer Systeme per neutralem Zertifikat nachzuweisen.

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Realist-1942

Mai 31, 2016 um 6:08 pm Uhr

Genial für die Bekämpfung der Schwerstkriminalität, da könnte man dann einen Nutzen für die Gesellschaft erkennen, wenn denn durch richterlichen Entscheid Zugriff auf diese Daten gewährt würden. Für Otto den Normalverbraucher ist der Rest zum Grausen, wenn wir noch die vielen Möglichkeiten vom intelligenten Stromzähler bis zur Verwendung der Plastikkarten und Mobiltelefonbenutzung in Betracht ziehen. Big brother is watching us.

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