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Feuerwerk, Raketen und Böllerschüsse lassen viele Autofahrer zu Silvester um draußen geparkte Fahrzeuge fürchten. Der ADAC gibt jedoch Entwarnung: Im freien Verkauf erhältliche Feuerwerkskörper stellen bei korrekter Anwendung für die Blechkarossen kaum Gefahr dar. Fällt eine ausgebrannte Rakete direkt auf ein Auto, sind erfahrungsgemäß trotzdem keine größeren Schäden zu befürchten. Das gilt übrigens auch für Cabrios mit Stoffverdeck.
Außer es werden Raketen aus kurzer Entfernung auf ein Auto abgefeuert und der Treibsatz dabei in direktem Kontakt mit dem Material abbrennt. Die Folge: Scheiben können zu Bruch gehen oder es entstehen an Lack oder Innenraum hässliche Schmauchspuren. Daher rät der ADAC Raketen, Chinaböller, Tischfeuerwerke oder ähnliches nicht auf Autodächern oder Kühlerhauben zu entzünden.
Kommt es dennoch in der Silvesternacht zu Schäden am Fahrzeug, haftet der „Absender“ der Rakete. Bleibt dieser unbekannt hilft in solchen Fällen die Vollkaskoversicherung. Für Schäden an Scheiben durch Brand oder Explosion kommt die Teilkasko auf.
Auch wenn nach Ansicht des ADAC das Risiko für Fahrzeugschäden durch Feuerwerkskörper relativ gering ist, ist es besser sein Fahrzeug in der Silvesternacht in einer etwas ruhigeren Seitenstraße abzustellen. Am besten ist es jedoch das Gefährt in einer Garage zu parken, dort ist es nicht nur vor verirrten Raketen, sondern auch vor üblen Streichen angetrunkener Passanten sicher.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 28.12.2011 aktualisiert am 28.12.2011
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