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Wer in überfluteten Gebieten nach dem Rückgang des Wassers das Auto wieder starten möchte, sollte vorsichtig sein. Der ADAC warnt davor, die Zündung einzuschalten und das Fahrzeug zu bewegen. Wenn das Wasser bis zum Luftansaugkanal gelangen konnte, droht ein kapitaler Motorschaden (Wasserschlag).
Am besten setzen sich Betroffene zuerst mit ihrer Versicherung in Verbindung. Diese muss eine Einschätzung geben, wie mit dem Fahrzeug weiter zu verfahren ist. Nur so geht man auf Nummer sicher! Wichtig: Das beschädigte Fahrzeug fotografieren. Wer sein Auto aus dem Wasser abtransportieren muss, sollte es mit einem Abschleppseil herausziehen und an einer trockenen Stelle abstellen. Damit keine Kurzschlüsse entstehen sollte zudem die Batterie abgeklemmt werden. Dann sollte das Auto mit einem Transporter zum Fachmann gebracht werden, da nicht sicher ist, ob die Bremsen funktionieren.
Stand das Auto vollkommen unter Wasser, sind die Schäden oftmals so hoch, dass eine Instandsetzung des Fahrzeugs zu aufwendig ist. Ist das Wasser allerdings nur bis zum Stoßfänger gestiegen und der Innenraum trocken geblieben, ist das Risiko eines großen Schadens eher gering.
Wer für sein Auto eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, kann Schäden über die Versicherung abwickeln. Dies ist aber nur dann möglich, wenn das Wasser zum Auto gekommen ist – und nicht umgekehrt.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 07.06.2013 aktualisiert am 07.06.2013
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