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Wer im kommenden Jahr Urlaub im Ausland macht, sollte vor Beginn der Reise seinen Versicherungsschutz prüfen, denn die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ab 1. Januar keinen kostenlosen weltweiten privaten Auslands-Krankenschutz mehr anbieten. Wie viele Versicherte von der Neuregelung betroffen sind, ist laut Bundesversicherungsamt nicht bekannt. Der ADAC geht davon aus, dass sich vor allem Versicherte von Betrieblichen Krankenkassen umstellen müssen.
An den gesetzlichen Leistungen der Kassen bei Reisen innerhalb von Europa und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, ändert sich nichts. Doch die sind laut ADAC nicht ausreichend. Wer ohne zusätzlichen privaten Auslands-Krankenschutz verreist, riskiert im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin. Denn die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt innerhalb von Europa oft nur einen Bruchteil der Behandlungskosten, außerhalb von Europa grundsätzlich überhaupt nichts. Nicht abgedeckt ist generell ein Krankenrücktransport in eine Klinik in Deutschland. Deshalb raten auch die gesetzlichen Krankenkassen zu einem zusätzlichen Auslands-Krankenschutz. Eine Familienpolice, wie sie auch der ADAC anbietet, kann in der Regel für etwa 20 Euro abgeschlossen werden.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 28.11.2012 aktualisiert am 28.11.2012
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