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Der ADAC hat die am 10.9.2008 vom Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zum Auftakt der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht vorgebrachte Begründung zur Abschaffung der Entfernungspauschale aufs schärfste zurückgewiesen.
Es sei unerträglich, wenn Haushaltsprobleme auf dem Rücken der Autofahrer, die ohnehin schon durch hohe Steuern gebeutelt sind, ausgetragen würden, erklärte ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker.
Der Automobilclub fordert die schnellstmögliche Rückkehr zur alten Regelung vor dem Jahr 2007. Seit der Kürzung der Pauschale im Januar 2007 können Pendler die Kosten für den Arbeitsweg erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend machen.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 15.09.2008 aktualisiert am 15.09.2008
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