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Wer sich in Deutschland nicht an die Verkehrsvorschriften hält, muss nicht nur mit Geldbußen rechnen, sondern riskiert auch Punkte in der so genannten Verkehrssünderkartei in Flensburg. Der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag (28.-30.1.2009) in Goslar befasst sich in einem seiner Arbeitskreise mit Problemen des Punktesystems.
Dabei sollte nach Ansicht des ADAC sowohl eine einheitliche und gerechte Behandlung wiederholt auffällig gewordener Verkehrsteilnehmer als auch die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen.
Mit dem Punktesystem sollen Personen ermittelt werden, die zum Autofahren offensichtlich nicht geeignet sind. Wer 18 oder mehr Punkte auf seinem Konto hat, gilt als ungeeignet und verliert den Führerschein. Dennoch werden Jahr für Jahr Millionen von Autofahrern in Flensburg „verwaltet“, die ein einziges Mal geblitzt wurden und durchaus zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet sind. Dieser immense Verwaltungsaufwand sollte nach Ansicht des Automobilclubs, insbesondere was den Punkteabbau angeht einfacher und überschaubarer gestaltet werden.
Ein besonderes Problem bereite den Gerichten und Anwälten die so genannte einjährige Überliegefrist. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom September 2008 gilt in der Regel das Tattagsprinzips. Seither ist ein Punkteabbau durch Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Untersuchung dann nicht mehr möglich, wenn der Betroffene vor Abschluss dieser Maßnahme erneut auffällig wurde, auch wenn dieser Verkehrsverstoß erst nach Beendigung des Kurses rechtskräftig und damit die 14- oder 18-Punktegrenze erreicht wurde.
Zu diskutieren wäre nach Ansicht des ADAC auch die Regelung, wonach nur die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer Sperre, nicht aber der Verzicht auf die Fahrerlaubnis zur Löschung von Punkten führt. Wer seine Fahrerlaubnis zurückgibt, behält derzeit im Fall der Neuerteilung seine Punkte.
geschrieben von (ar/jri) veröffentlicht am 30.01.2009 aktualisiert am 30.01.2009
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