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Die bundesweite Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren (BF 17) ist laut ADAC nicht nur ein deutlicher Gewinn für die Verkehrssicherheit, sondern bringt jungen Autofahrern auch enorme finanzielle Vorteile.
Führerscheinneulinge, die das vergangene Woche von der Bundesregierung beschlossene BF-17-Programm erfolgreich absolvieren, werden von der ADAC-Auto-Versicherung in das Führerscheinstarterpaket mit der Schadenfreiheitsklasse 1 (100 Prozent) eingestuft.
Zudem ist die Pannenhilfe durch den ADAC für die Führerscheinneulinge im ersten Jahr kostenlos. Bisher starten Führerscheinneulinge, weil sie überdurchschnittlich häufig in Unfälle verwickelt sind, generell mit den sehr hohen Versicherungsprämien der Schadenfreiheitsklasse 0 (in der Regel 240 Prozent).
Wesentliche Voraussetzungen für die verbesserte Ersteinstufung bei der ADAC-Auto-Versicherung ist, dass das Auto des Führerscheinneulings nicht mehr als 85 kW / 115 PS haben und nicht älter als zwölf Jahre sein darf.
Wer innerhalb der ersten zwölf Monate nach Vertragsabschluss ein Fahrsicherheitstraining absolviert, bekommt von der ADAC-Auto-Versicherung zusätzlich einen Beitragsnachlass. Sicherheitstrainings für Fahranfänger werden vom ADAC deutschlandweit regelmäßig zu Sonderpreisen angeboten.
Die BF-17-Regelung der ADAC-Auto-Versicherung gilt bereits für die Führerscheinneulinge, die in diesem und im vergangenen Jahr am Modellversuch der Bundesländer teilgenommen haben. Im Modellversuch waren bei BF-17-Teilnehmern 22 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße registriert worden. Der ADAC hatte die bundesweite Einführung von BF-17 ab 2011 deshalb ausdrücklich begrüßt.
Wird die BF-17-Ausbildung mit dem Fahrzeug der Eltern absolviert, verzichtet die ADAC-Versicherung auf den üblichen Zuschlag für unter 18-jährige Nutzer. Sie werden beitragsfrei bis zum 23. Lebensjahr in den Vertrag der Eltern aufgenommen.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 10.08.2010 aktualisiert am 10.08.2010
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