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Der ADAC weist darauf hin, dass Kfz-Versicherungsverträge, die bei der niederländischen Versicherung IIC unter dem Namen Ineas oder Lady-Car-Online abgeschlossen wurden, mit Ablauf des 31. August 2010 enden. Dies hat ein niederländisches Gericht im Notverwaltungsverfahren entschieden.
Wer ab dem 1. September 2010 mit einem bei Ineas oder Lady-Car-Online versicherten Fahrzeug fährt, ist ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs und macht sich damit strafbar. Er riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Daher müssen sich die rund 50 000 betroffenen Kunden allerspätestens zum 1. September 2010 bei einer anderen Gesellschaft versichern und dies der Zulassungsstelle mitteilen.
Da durch die bestehende Notverwaltung bereits jetzt der Kaskoversicherungsschutz stark gefährdet ist und ein Regress in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 2500 Euro droht, rät der Club den betroffenen Versicherungsnehmern, umgehend vom Sonderkündigungsrecht mit Einschreiben/Rückschein Gebrauch zu machen und nicht bis zum Fristablauf zu warten.
Offen ist, ob IIC die bereits gezahlten Versicherungsprämien für die Restlaufzeit des Vertrages zurückzahlen kann; dies hängt davon ab, wie sich die Liquidität der Versicherung nach Beendigung des Geschäftsbetriebes darstellt.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 09.08.2010 aktualisiert am 09.08.2010
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