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Sie lauern an allen Straßenecken, hängen vom Fahrtwind umweht an hohen Straßenlaternen, drängen sich an Plakatwänden dem vorbeisausenden Betrachter auf – man kann ihnen nicht entgehen – den Wahlplakaten. Im Zuge des Superwahljahres 2009 rühren die Parteien gehörig die Werbetrommel, um anschließend die Wahlurnen zum Überquellen zu bringen. Gerade an vielbefahrenen Kreuzungen gehen die Parteien kämpferisch auf Stimmenjagd und plakatieren jede freie Stelle mit ihrem jeweiligen Konterfei. Überfrachtet mit dieser Informationsflut kann es passsieren, dass der Autofahrer sich gar nicht mehr zwischen Straßenverkehr und politischer Meinungsbildung entscheiden kann.
An dieser Stelle tritt der ADAC auf den Plan, um vor solchen Gefahrenquellen aufzuklären. Denn die farbenprächtigen Wahlplakate lenken nicht nur vom eigentlichen Fahrgeschehen ab, [foto id=“87401″ size=“small“ position=“right“] sondern versperren zudem die Sicht auf Zonen, in denen sich andere Verkehrsteilnehmer aufhalten. So bergen insbesondere Plakataufsteller vor Fußgängerüberwegen oder an Einmündungen ein hohes Gefahrenpotential. Sie versperren die Sicht auf Fußgänger und Radfahrer, die hinter ihnen plötzlich hervorspringen oder fahren. Der herannahende Verkehrsteilnehmer konzentriert sich aber auf das Kleingedruckte der Plakate und nimmt das Wesentliche der Straßenszene nicht mehr wahr. Sind Wahlplakate gar falsch angebracht, kann dem Aufsteller der Werbetafeln eine Mitschuld angerechnet werden. Wie es sich hier mal wieder zeigt, gilt stets die goldene Regel: Augen auf im Straßenverkehr!
geschrieben von Juliane Beier veröffentlicht am 05.06.2009 aktualisiert am 05.06.2009
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