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Beleidigungen im Straßenverkehr
Wer im Straßenverkehr heftig reagiert und einem Drängler den Vogel zeigt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Darauf weist der ADAC hin. Gesten und Worte seien auch im Straßenverkehr keine Kavaliersdelikte: Wer einen anderen beleidigt, absichtlich kränkt oder sich verächtlich äußert, begeht eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann.
Besonders streng verfolgen die Behörden herabsetzende Äußerungen gegenüber Polizisten. Denn die Beleidigung trifft nicht nur die Person, sondern auch den Vertreter des Staates. Deshalb erstattet der Ordnungshüter meist gemeinsam mit seinem Dienstvorgesetzten Anzeige. Bei einer Verurteilung werden die Geldstrafen im Strafrecht mit Tagessätzen bemessen, die sich am Verdienst orientieren. Ein Tagessatz ist üblicherweise der 30. Teil eines Monatsnettogehaltes.
Eine der häufigsten Kränkungen ist der gestreckte Mittelfinger. Aber auch verbale Entgleisungen gegenüber Polizisten wie zum Beispiel „Kasperleverein“ können teuer werden. Wieviel das den Autofahrer kostet, entscheiden die Gerichte im Einzelfall.
Um Aggressionen im Straßenverkehr zu vermeiden, empfiehlt der ADAC, ruhig und souverän zu fahren und mit mehr Gelassenheit ins Auto zu steigen. Zudem hilft eine defensive Fahrweise, Konflikte zu vermeiden. Beim Streit auf der Straße kann ein simples Mittel die Situation entspannen: eine einfache Entschuldigung.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 16.12.2015 aktualisiert am 16.12.2015
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