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Immer häufiger werden Schlaglöcher auf deutschen Straßen nicht mehr ausgebessert, lediglich Warnschilder und Geschwindigkeitsbeschränkungen weisen auf die Gefahren im Asphalt hin. Durch das Aufstellen der Schilder genügen die Gemeinden ihrer Sorgfaltspflicht. Diese Praxis kommt laut ADAC im Schadenfall die Autofahrer teuer zu stehen.
Nach Ansicht vieler Gerichte müssen sich Autofahrer dann durch langsameres Fahren auf holprige Straßen einstellen und damit selbst für Unfallschäden haften. Behörden sind jedoch haftbar zu machen, wenn sie keine Maßnahmen zur Ausbesserung oder Beschilderung beschädigter Straßen unternommen haben. Kommt es zu einem Unfall oder einer Panne durch einen Krater im Asphalt rät der ADAC den Schaden und die Unfallursache genau zu dokumentieren. Denn die Beweislast liegt in solchen Fällen beim Geschädigten.
In dem Fall sollte die Unfallstelle fotografiert und Zeugen gesucht werden. Bei einem Vollkaskoschutz zahlt die Versicherung – abzüglich Selbstbeteiligung.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 24.03.2011 aktualisiert am 24.03.2011
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