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Alle Kuriere von kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut benötigen seit dem 1. Januar 2007 ein Extra-Zeugnis. Darauf weist die Dekra Akademie hin. Bislang war die so genannte „ADR-Bescheinigung“ nur für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erforderlich.
Jetzt müssen alle Transporteure von kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut nachweisen können, dass sie eine entsprechende Schulung absolviert und die abschließende Prüfung abgelegt haben. Wer schon eine ADR-Bescheinigung hat, die aber in den nächsten zwölf Monaten ausläuft, kann das Zeugnis mit einem praxisorientierten Fortbildungslehrgang verlängern lassen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die neue Bescheinigung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ausgestellt.
Ausführliche Programme sowie Seminartermine sind im Internet unter www.dekra-akademie.de abrufbar.
(ar/nic)
geschrieben von veröffentlicht am 05.02.2007 aktualisiert am 05.02.2007
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