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Sehen und gesehen werden, heißt die Überlebensdevise für Fahrradfahrer. Doch ältere Räder sind meist nur mit dem herkömmlichen Seitendynamo ausgerüstet, dessen funzeliges Licht in der dunklen Jahreszeit kaum ein Schlagloch erkennen lässt.
Der Gesetzgeber schreibt seit 2006 ein Vorderlicht von 10 LUX für Neuräder vor. Damit sollten unbedingt auch ältere Räder nachgerüstet werden. Auch das wichtige Standlicht in der Rückleuchte gibt es bei älteren Rädern meist nicht. Es empfiehlt sich, eine über Nabendynamo betriebene Halogen- oder LED-Beleuchtung dem Fahrrad zu spendieren.
Sie funktioniert auch bei Nässe und verfügt neben dem Standlicht meist über einen Dämmersensor. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschrieben Reflektoren am Rad sind reflektierende Streifen an der Kleidung ratsam. Wenn dann noch Brems- und Seilzüge regelmäßig gereinigt und eingefettet werden, der Helm auf dem Kopf gut sitzt, die Reifen ein ausgeprägtes Profil zeigen und zudem der Reifendruck leicht gesenkt worden ist, dann sollte einer guten Haftung auf glattem und nassem Boden und der notwendigen Sicherheit auf der Straße nichts im Wege stehen.
geschrieben von auto.de/(ag/mid) veröffentlicht am 11.11.2011 aktualisiert am 11.11.2011
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