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Statt einer Blutprobe könnte künftig eine neue Atemkontrolle ein Alkoholdelikt am Steuer überführen. Die Mehrheit der Justizminister spricht sich Berichten des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) zufolge jedoch gegen die von den Innenministern der Länder geforderte neue Methode aus.
Die Begründung ist die hohe Fehlerquote mit rund fünf Prozent, durch die jedes 20. Urteil eine Fehlentscheidung wäre. Zudem ist die Atemkontrolle nicht wiederholbar und der Messvorgang kann in einem Gerichtsverfahren nicht nachvollzogen werden.
Jährlich werden in Deutschland rund 200 000 Blutproben entnommen, die aufwendige und teure Laboruntersuchungen nach sich ziehen.
geschrieben von (sas/mid) veröffentlicht am 30.06.2008 aktualisiert am 30.06.2008
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