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Wer bewusst in den Pkw eines alkoholisierten Fahrers einsteigt, kann sich bei einem Unfall nicht allein auf dessen Verschulden berufen.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Beifahrer selbst getrunken hat oder nicht. Wird der angetrunkene Fahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt oder verursacht selbst einen, trifft den Beifahrer ein erhebliches Mitverschulden, welches mit mindestens 25 Prozent anzusetzen ist (OLG Frankfurt Az: 19 U 242/05).
geschrieben von mid/win veröffentlicht am 03.03.2008 aktualisiert am 03.03.2008
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