Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Wer alkoholisiert Auto fährt, gefährdet nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern setzt auch seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Denn kann dem Fahrer nachgewiesen werden, dass seine Trunkenheit die Unfallursache war, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß der Trunkenheitsklausel vom Fahrer bis zu 5 000 Euro Regress fordern.
Auch die Kaskoversicherung kann ihre Leistungen kürzen. Dies gilt immer dann, wenn der Alkoholkonsum die Ursache für den Crash war. Hat der Fahrer einen Alkoholblutspiegel von 1,1 Promille, ist die Frage nach der Ursache laut der Versicherung HUK Coburg bereits geklärt. [foto id=“342091″ size=“small“ position=“left“]Denn ab diesem Wert gilt ein Fahrer im rechtlicher Sinne als absolut fahruntüchtig und die Trunkenheit wird automatisch als Unfallursache gewertet.
Doch nicht nur der an- oder betrunkene Fahrer muss mit Folgen rechnen. Auch ein Beifahrer, der sich wissentlich zu einem alkoholisierten Fahrer ins Auto setzt, muss Verantwortung übernehmen und unter Umständen mit der Kürzung von Ansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher rechnen; das gilt beispielsweise für die Forderung von Schmerzensgeld.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 02.02.2011 aktualisiert am 02.02.2011
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum